Ratsprotokoll vom 16. November 1894

die Mitglieder der II. und III. Section des Gemeinderathes und das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde; ferner den Anrainer Johann Flenkenthaller. Nach eingehender Besprechung dieser Angelegenheit, bei welcher Johann Flenkenthaller sein Ansuchen um käufliche Ueberlassung eines 6 m breiten Streifens längs seines Anwesens (dto. 7 Mai 1894 siehe Zahl 9238) wiederholte, einigen sich die Herren Gemeinderäthe dahin, das in Rede stehende Kaufanboth dem löblichen Gemeinderathe zur Genehmigung zu empfehlen unter folgenden Bedingungen: 1. Dem Johann Flenkenthaller wird längs seines Anwesens am Seidlfelde ein Streifen der Bauparzelle IV in einer Länge von 26 Meter um einer Breite von 6 Meter um den Preis von einem Gulden per Meter käuflich unter der Bedingung überlassen, daß diese Grundfläche ohne Genehmigung seitens der Stadtgemeinde und des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde nie verbaut und lediglich nur zu Zwecken eines Ziergartens verwendet werden darf, auch die Anlage einer Kegelbahn, oder

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