Ratsprotokoll vom 5. Oktober 1894

Ausweis über das Gemeinde=Eigenthum der Stadt Steyr. (Gemeinderaths = Beschluss vom 5. October 1894). Einleitung: Der oberösterreichische Landesausschuss hat im Jahre 1893 eine Anleitung zur Verwaltung des Gemeinde=Eigenthumes herausgegeben, in welcher für die Darstellung des Gemeinde=Eigenthumes folgende Grundsätze gegeben sind: Alles was der Gemeinde zugehört, alle ihre Sachen und Rechte heißen „das Gemeinde-Eigenthum“ welches sich theilt in Gemeinde=Vermögen und in Gemeindegut. Das Gemeinde-Vermögen begreift alle der Gemeinde eigenthümlichen Sachen, sowie alle auf fremde Sachen zustehenden Rechte, so¬ ferne deren Ertrag ganz oder theilweise für Zwecke der Gemeinde bestimmt ist, in sich; es zerfällt in das sogenannte freie Gemeinde=Vermögen (unbeweglich und beweglich) und in das sogenannte gewidmete Ge¬ meinde=Vermögen (Stiftungen). Das Gemeindegut kann sein Gemeindegut im weiteren Sinne und Gemeindegut im engeren Sinne. Das Gemeindegut im weiteren Sinne umfasst alle der Gemeinde eigenthümlichen Sachen und Rechte, die zum Gebrauche eines jeden in der Gemeinde dienen, während das Gemeindegut im engeren Sinne jene Sachen und Rechte umfasst, welche ausschließlich nur zum Gebrauche der Gemeindemitglieder dienen. Gemäß dieser Grundsätze stellt sich das Gemeinde=Eigenthum der Stadt Steyr dar wie folgt: A. Gemeinde-Vermögen. I. Das sogenannte freie Gemeinde-Vermögen. a) Anbewegliches Vermögen (nach dem Ausweis am Ende des Jahres 1893): 1. Rathhaus fl. 60.000•— 2. Neuthorgebäude „ 10.000•— 3. Theatergebäude 22.300•— 4. Zinshaus Nr. 8, Franz Josefs=Platz 22.000•— 5. „ 10, 34.000•— 6. Volks= und Bürgerschulgebäude n 200.000— 7. Real= und Volksschulgebäude 33.000•— 8. Polizei=Gefangenhaus 30.000•— 9. Frohnfeste „ 30.000•— 10. Schule in Aichet 10.000•— 11. Mauthaus in der Schönau 4.000•— 12. „ Bahnhofstraße 0 500•— 13. in Ennsdorf „ 500•— 14. Aichet „ „ 1.000•— 15. am Steyrthal= Bahnhofe „ „ 2.500— Diese 14 Objecte waren 16. Versuchsanstalt und Lehrwerkstätte 43.473-37 bisher immer zusammen 17. Das der Stadt gehörige neue Armenhaus 42.000•— mit fl. 457.300 eingestellt. 18. Die 27 Fleischbänke und 5 Feuerlöschrequisiten=Häuser „ 6.200•— 19. Completes Wasserpumpwerk sammt den Bassins, Leitungen und Aus¬ laufbrunnen 30.000•— Fürtrag. fl. 581.473=37

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