Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen: über diese Eingabe des StadtSekretärs der Gemeinderath siht nicht veranlaßt von dem am 25. Mai 894 gefaßten Beschluße abzugehen u. dem H. Bürgermeister eine Directive in Bezug auf die Ver¬ wendung des Amtspersonals zu ertheilen. Zw. am 27. Juli. 1894 per majora hierüber hat der Herr Bürgermeister unter 16. August 1894 die nun endgiltige von ihm stylisierte Geschäftszutheilung gefertigt u. sämtlichen Beamten u. Dienern zur darnachachtenden Kenntnis unterfertigen lassen, womit diese Angelegenheit nunmehr erledigt erscheint. Mit allen gegen 3 Stimmen nach Antrag Der Vorsitzende
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