Euer Wohlgeboren. In Beantwortung Ihrer Zuschrift vom 26. d. M. welcher ich den von Ihnen beigelegten Charakter eines Amtsberichtes nicht zuerkennen kann, finde ich mich veranlaßt, Ihnen mitzutheilen, das ich in meiner Eigenschaft als Bürgermeister die strickte Durchführung der legal gefaßten Gemeinderats-Beschlüße zu überwachen habe, dieselben nicht beeinflußen, und für dieselben auch nicht verantwortlich bin. Indem Sie sich nun durch einen Gemeinderatsbeschluß beschwert fühlen, so muß ich es Ihren Ermeßen anheimstellen, die geeigneten Schritte gegen denselben in der Form zu unternehmen, welche Ihnen Ihre Stellung in der Gemeinde auferlegt. Iherer Versicherung, das Sie die Ihnen zugetheilten Geschäftsstücke gewißenhaft erledigen werden, ist ja selbverständlich, ersuche aber bis zur Austragung der in Frage stehenden Angelegenheit Ihrer amtlichen Thätigkeit in vollem Umfunge gerecht zu werden. Steyr 27. Mai 1894 Achtungsvoll Joh. Redl
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2