Debatte einstimmig angenommen. 2. Der Herr Referent glaubt von der (diesem Protokolle beiliegenden) Eingabe des Herrn Stadt-Secretärs Umgang nehmen zu können, da dieselbe ohnehin den Herren Gemeinderäthen bekannt sei. Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen: Ueber diese Eingabe des Herrn Stadt-Secretärs sieht sich der Gemeinderath nicht veranlaßt von dem am 25. Mai 1894 gefaßten Beschlusse abzugehen und dem Herrn Bürgermeister eine Directive in Bezug auf die Verwendung des Amtspersonales zu ertheilen. Der Herr Referent stellt für seine Person den Antrag, daß der Antrag der Rechtssection wie er in der Gemeinderaths-Sitzung vom 25. Mai d. Js. gestellt worden ist, zum Beschlusse erhoben werde. Herr Gemeinderath Dr. Angermann empfiehlt die Annahme des Sectionsantrages. Herr Gemeinderath Kautsch ist der Anschauung, daß diese Angelegenheit nicht vor den Gemeinderath gehöre nach dem der Bürgermeister und nicht der Stadtsecretär dem Gemeinderathe verantwortlich sei und nach § 78 des GemeindeStatutes einzig und allein der Bürgermeister die Geschäftszutheilung zu verfügen hat. Herr Vicebürgermeister Victor Stigler erwidert,
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