Ratsprotokoll vom 27. Juli 1894

Volks-Schule in Steyrdorf beantragt die Section: Die Besorgung der Schuldienerdienste für die Knaben Volksschule in Steyrdorf mit Einbezug der Reinhaltung des Hofes dem Herrn Schulleiter Schmid unter den bisherigen Bedingnissen für das Jahre 1894 wieder zu übergeben. Einstimmig angenommen. - Z 13138 20. Laut Amtsberichtes vom 20. Juli 1894 stehen die Bestimmungen über die Einhebung von Gebühren zu Gunsten des Armenfordes für muskalische Unterhaltung für nicht wohlthätige Zwecke gegen Eintrittsgeld wie sie das Armen-Statut normirt und wie sie mit GemeinderathsBeschluß vom 20. Juli 1877 festgesetzt wurden nicht im Einklange. Die Section beantragt, für Ertheilung von Musikproduktions-Licenzen eine Gebühr zu Gunsten der Armen bis zu 3 Musiker 30 xr per Abend von 4-5 Musiker 50 xr von 6-8 70 xr über 8 1fl einzuheben. Diese Gebühr ist für eine nicht zu wohlthätigen Zwecken abzuhaltende musikalische Unterhaltung gegen Eintrittsgeld oder Sammlung

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