Ratsprotokoll vom 27. Juli 1894

Raths-Protokoll aufgenommen am 22. Juli 1894 über die diesjährige VII. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der k.k. l.f. Stadt Steyr. Gegenwärtige. Der Herr Vorsitzende Bürgermeister Johann Redl Der Herr Vicebürgermeister Victor Stigler Die Herren Gemeinderäthe Kurz Alois Dr. Aelschker Edmund Lang Franz Angermann Franz Dr. Lintl Georg junior Anzengruber Leopold Reitter Ferdinand Hettl Johann Scholz Johann Höfner Friedrich Dr. Schrader August Huber Josef Sonnleitner Gottfried Jäger von Waldau Anton Turek Josef Kautsch Jakob Stadtsecretär Herr Friedrich Hähnel und als Schriftführer Herr Stadtcommissär Franz Rosenberg.

Tagesordnung Mittheilungen. I. Section (Sections-Sitzung Freitag 10 Uhr vormittags) 1. Gesuch um Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Eingabe des Herrn Stadtsecretärs die Geschäftseintheilung betreffend. 3. Wahl eines Mitgliedes in den k.k. Stadtschulrath Steyr. 4. Eingabe der Fiaker in Steyr um Zuerkennung der Mauthfreiheit auch für die nicht dienstpflichtigen von den Bahnhöfen ohne Passagiere zurückkehrenden Wägen. 5. Recurs gegen eine Armenraths Entscheidung. 6. Wahl eines Vertreters in das Actions-Comité zum Baue einer normalspurigen Bahnüber den Pyhrn. II. Section (Sections-Sitzung Mittwoch 4 Uhr nachmittags) 7. Offerte für Pachtung der städtischen Gefälle. 8. Amtsbericht über den Hauptrechnungs-Abschluß pro 1893 9. Amtsbericht über den Stadtkasse Journals Abschluss pro Juni 1894. 10. Amtsbericht betreffs Wiederversteuerung der Hunde pro 1895. 11. Amtsbericht betreffs Abschreibung uneinbringlicher Gemeinde-Umlagen pro 1893. 12. Amtsbericht über die Bierausfuhr im Jahre 1893. III. Section (Sections-Sitzung Donnerstag 4. Uhr nachmittags)

13. Zuschrift der Firma J. und C. Reder betreffs Kündigung des Pachtvertrages hinsichtlich des Grundes am Kohlanger. 14. Commissions-Protokoll betreffs Kanalisierung der Johannesgasse. 15. Gesuch der Frau Barbara Ploberger um pachtweise Grundüberlassung in der Schiffmeistergasse 16. Protokollar-Aeusserung des Herrn Professors Tilgner in betreffs Aufstellung des Werndl Monumentes und diesbezügliche Zuschrift der oesterreichischen Waffenfabriks-Gesellschaft. 17. Commissions Protokoll betreffs der Adaptirungsbauten beim Hause N°. 2 und 4 Neuluststrasse des Herrn Anton Spitalsky, beziehungsweise Erweiterung der Neuluststrasse daselbst 18. Eingabe der k.k. Oberrealschul-Direction um Vornahme mehrerer Adaptirungen und Herstellungen im Realschul-Gebäude. IV. Section (Sections-Sitzung Mittwoch 5 Uhr nachmittags) 19. Eingabe der Leitung der Knaben Volksschule Steyrdorf um Wiederübertragung des Schuldiener Dienstes. 20. Amtsbericht betreffend Einhebung der Gebühren für musikalische Unterhaltungen zu Gunsten des Armen-Institutes. Beginn der Sitzung um 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Josef Huber und Franz Lang und erklärt die Sitzung für eröffnet.

Derselbe berichtet, daß am Samstag den 28. Juli 1894 Früh 6 Uhr die Garnison die Stadt verlassen werde und das Bataillon vor dem Abmarsche am Stadtplatze vor dem Rathhause Aufstellung nehmen werde; er ladet zur Betheiligung beim Abschiede der Garnison ein, ferner theilt er mit, daß der Herr Oberst Lieutenant ihn ersucht, habe dem Gemeinderathe den Dank für die Aufnahme welche das Bataillon in Steyr gefunden habe, auszusprechen. Der Herr Stadtsecretär Friedrich Hähnel erstattet sonach folgende Mittheilungen: 1. Der städtische Kanzlist Friedrich Krottenau und die städtischen Unterbeamten Maurer und Dunger danken für ihre Beförderung. 2. Die Direction der kk. Oberrealschule dankt für die Zuweisung des Betrages pr 120 fl aus der Emil Gschaider'schen Stiftung. 3. Die Leitung der allgemeinen Arbeiter-Kranken und Unterstützungs-Kassa Steyr spricht den Dank für die Subvention pr 200 fl aus. 4. Das Fremdenverkehrs-Comité ersucht um officielle Betheiligung der Stadtvertretung bei dem am 15. August d. Js. stattfindenden Besuch der Welser Bürgerschaft und um Entsendung des Herrn Bürgermeisters und zweier Herren Gemeinderäthe in das Fest-Comité.

Diese Mittheilungen werden zur Kenntniß genommen und die Beschlußfassung über die letzten Eingaben vom Herrn Vorsitzenden bis nach Erledigung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung verschoben. Vor Uebergang zur Tagesordnung erklärt der Herr Vorsitzende, daß er die Angelegen heiten der vertraulichen Sitzung am Schluß der Sitzung zur Verhandlung bringen werde. Es referiert sonach im namen der I. Section. deren Obmann Herr Gemeinderath Anton von Jäger, über Punkt 3. der Tagesordnung. Nachdem Herr Franz Tomitz sein Mandat als Mitglied des k.k. Stadtschulrathes zurückgelegt hat, ist eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Die Section beantragt diese Wahl mit Stimmittel vorzunehmen, welcher Antrag: einstimmig angenommen wird. Die vom Herrn Vorsitzenden bestimmten Herren Gemeinderäthe Kautsch und Turek nehmen das Skrutinium vor, nach dessen Beendigung Ersterer das Resultat der Wahl verkündet, es entfielen auf Herrn Gemeinderath Edmund Aelschker 13.

Herr Gemeinderath Lintl Georg 3, Herr Gemeinderath Dr. Alois Kurz und Dr. Franz Angermann je eine Stimme, wornach Herr Gemeinderath Aelschker Edmund als Mitglied des k.k. Stadtschulrathes für die nächste Punctionsperiode gewählt erscheint. Der Herr Vorsitzende constatiort dieses Wahlergebniss, begrüsst Herrn Gemeinderath Aelschker als Mitglied des kk. Stadtschulrathes und ersucht ihn diese Wahl anzunehmen. Herr Gemeinderath Aelschker erklärt die Wahl anzunehmen und versichert, daß er im Sinne der Mehrzahl seiner Wähler zu handeln wissen werde. 4. Die Fiaker in Steyr ersuchen um Mauthbefreiung für die nicht dienstpflichtigen von den Bahnhöfen ohne Passagiere zurück kehrenden Fuhren. Die Section beantragt diesem Ansuchen keine Folge zu geben. Herr Gemeinderath Lintl frägt an, warum dieses Gesuch abgewiesen wird; er finde es für gut, wenn bei dem Bahnhofe Fiaker zur Verfügung stehen und er beantrage

demnach dem vorliegenden Ansuchen Folge zu geben. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß der Sectionsantrag darin begründet sei, weil dieses Gesuch erst nach der neuen Offertausschreibung des Mauthgefälles überreicht worden sei; in den dieser Ausschreibung zu Grunde liegenden Pachtbedingungen konnte sonach auf die nachgesuchte Mauthbefreiung keine Rücksicht genommen werden. Nach dieser Aufklärung zieht Herr Gemeinderath Lintl seinen Antrag zurück und es wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. 5. Friedrich Krennhuber hat gegen die Entscheidung des Armenrathes vom 4. Juni 1894 Zahl 315 A.R. den Recurs eingebracht. Derselbe wird gemäß des Sectionsantrages einstimmig abgewiesen. 6. Das Actions-Comite für die Weiterführung einer normalspurigen Bahn von Klaus nach Lietzen ersucht um die Wahl eines Vertreters der Stadtgemeinde Steyr in dieses Comité. Die Section schlägt Herrn Gemeinderath Josef Huber vor, welcher Antrag einstimmig angenommen wird. II. Section Referent Herr Sections-Obmann Stellvertreter Gemeinderath Josef Turek. 7. Gemäß letzten Sitzungsbeschlusses ist die Wiederverpachtung der städtischen Gefälle vom 1. Jänner 1895 bis letzten December 1899 in den Amtszeitungen von Linz und Wien ausgeschrieben worden.

Ueber diese Ausschreibung sind zwei Offerte eingereicht worden. 1tens von Herrn Franz Lavrencic aus Graz mit fl 10.880 und das 2te von Herrn Franz Laube Mauthpächter aus Kremsier mit dem Betrage von Z. 10.300. Es beantragt daher die Section, der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, die städtischen Gefälle an den Meistbietenden Herrn Franz Javrencic aus Graz um den jährlichen Gesammtbetrag von f 10.880 für die Zeit vom 1. Jänner 1895 bis Ende December 1899 weiters zu verpachten. Einstimmig angenommen. - Z 14664 u. 14665 8. Das städtische Kassaamt erstattet über den Vermögensstand der Stadtgemeinde Steyr Ende 1893 folgenden Bericht: \siehe Beilage.\

Nachwe des Activ und Passivstandes der Activa Betrag 1. Kassebarschaft mit Ende des Jahres 7.001 3 2. Einnahms-Rückstände mit Ende des Jahres 7.784 51 3. Activ-Kapialien in öffentlichen Fonden im Nennwerte von 35.700 fl. bewertet nach dem Curse mit Ende des Jahres 1893 35.706 4. Steyrthalbahn-Actien im Nennwerte von 300.000 fl angenommen mit a. 50 fl pr. Stück 150.000 5. Activ-Kapitalien bei Privaten 600 6. Wert der städtischen Gefälle und nutzbaren Rechte 324.740 7. Wert der Gebäude und Grundstücke 1,031.971 37 8. Wert der neuerbauten 5 eisernen Hauptbrücken mit ihren gesammten Baukosten 400.000 9. Wert der Mobilien, Requisiten, Lehrmittel in den Schulen, Baumaterialien etc. etc. 44.500 Summa der Activa 2,002.303 66 Stadtcasseamt am 6. Juli Hans Paarfusser m.p. Stadtcassier.

eisung Stadt-Cassa am Jahresschlusse 1893. Passiva 1. Definitive Schuld an die hiesige Sparcasse 1,000.000 2. Schwebende 50.000 3. Zahlungs-Rückstände mit Ende des Jahres und zwar a. Schuld an die Aleine MontanGesellschaft 144.734 31 b. Im Jahre 1893 nicht gezahlte Amortisationsraten an die hies. Sparcasse 50.000 194.734 31 Summa der Passiva 1.244.734 31 Wird mit diesem schließlichen Passivstande der nebig nachgewiesene Stand der Activen per 2,002.303 66 verglichen, so zeigt sich ein reines Vermögen von 757.569 35 und wird das schließliche reine Activ-Vermögen des Jahres 1893 dem schließlichen reinen ActivVermögen des Jahres 1892 per 718.848 31 1/2 entgegengehalten, so ergibt sich für das Jahr 1893 eine Vermehrung des Activstandes um 38.721 3 1/2 Steyr 1894 V. Jandaurek m.p. Controtor

Herr Gemeinderath Dr. Alois Kurz frägt an was es für einen Sinn habe die neu erbauten Brücken in das Activ-Vermögen einzusetzen, sie seien kein VermögensObject, da sie kein Erträgniß abwerfen, weil das Mauthgefälle ohnehin im Activum aufscheint; im gleichen Sinne könne man auch die Schlüsselhofgasse mit 30.000 fl einsetzen. Herr Vice-Bürgermeister Stigler Victor findet die einzelnen Details der Activposten nicht so in die Waage fallend für die Beurtheilung der Finanzlage der Stadt, er meint, daß die Ansätze der Activposten nicht anderes bedeuten sollen als eine Art Gutmachung aus welcher ersichtlich ist, wohin das aufgenommene Geld gekommen sei, weit wichtiger seien, die Passivposten welche darüber Aufklärung geben, daß die Gemeinde heute 1,300.000 fl schuldet welche Schuld ihr eine Zinsen- und Amortisationsquote von circa 65.000 fl jährlich zur Last legt. Angesichts dieser Sachlage sei es richtig anzustreben, die jährlichen Ein- und Ausgaben in Einklang zu bringen. In dieser Hinsicht müsse bei Aufstellung des nächsten Praeliminares Vorsorge getroffen werden. Er beantrage, daß zur Festsetzung des nächsten Präliminares ein verstärktes Comité eingesetzt werde, welches den Auftrag erhalte alle Posten des Präliminares eingehend zu studieren und die

größtmöglichste Sparsamkeit walten zu lassen, auf daß es vielleicht gelinge die Einnahmen und Ausgaben im kommenden Jahre auszugleichen. Dieser Antrag wird nach kurzer Debatte einstimmig angenommen. Der Herr Referent berichtet sonach, daß die für das Solarjahr 1893 vorgelegten und von der Finanzsection geprüften Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtgemeinde Steyr und der städtischen Versorgungsanstalten find innerhalb des im §. 50 Absatz 5 des Gemeindestatutes vorgeschriebenen vierzehntägigen Termines zur öffentlichen Einsicht aufgelegen sind und hingegen Einwendungen nicht erhoben worden seien. Die Section stellt sonach den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die vorliegenden Rechnungs-Abschlüsse resp. Bilanz zur Kenntniß nehmen, hievon 200 Auszüge in Druck legen lassen, wobei jedoch ausdrücklich bestimmt wird daß bei der Drucklegung auf möglichste Raumausnützung, durch Verwendung kleinerer Lettern und thunlichste Zusammenziehung des Satzes zu achten ist, so daß der Umfang dieser Aus-

züge auf das nothwendigste Maaß reducirt werden könne und dem Herrn Stadt Kassier das Absolutorium ertheilen. Der Sectionsantrag wird einstimmig angenommen. - Z 10918 9. Das städtische Kassaamt erstattet folgenden Bericht. Einnahmen im Monate Juni 1894 55.405 94 1/2 Kassarest vom Vormonat 33.023 94 Gesammt Einnahmen im Monate Juni 1894 88.429 88 1/2 Ausgaben im Monate Juni 1894 18.726 99 Kassarest für den Monat Juli 1894 69.702 89 1/2 und betrugen bis inclusive Juni 1894 die gesammten Einnahmen 450.556 36 die Ausgaben 380.853 46 1/2 Stadtkassaamt Steyr am 30 Juni 1894 Hans Paarfusser Stadtkassier V. Jandaurek Controlor Das Kassa-Journal wurde von den

Herren Gemeinderäthen Dr. Friedrich Höfner und Josef Turek geprüft und richtig befunden. Zur Kenntniß. - Z. 13987 10. Da der Termin für die Versteuerung der Hunde mit Ende Juli d. J. abläuft wird einstimmig beschlossen dieselbe wie bisher auf ein weiteres Jahr festzusetzen. 11. Die Abschreibung uneinbringlicher GemeindeUmlagen ex 1893 pr 175 fl 03 xr wird gemäß des Sectionsantrages einstimmig bewilligt. 12. Laut Bericht des städt. Kassamtes kamen im Jahre 1893, 13.275 26 Hectl. hiesiges 4.006 72 Hectl. fremdes = Z. 17.282 Hectl. Bier zur Ausfuhr und sind hiefür fl 13.825 60 Umlage Rückvergütung geleistet worden. Zur Kenntniß. - Z. 14666 III. Section. Referent Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. 13. die Firma J. & C. Reder hat die von der Stadtgemeinde Vorstehung erfolgte Kündigung des Pachtvertrages rücksichtlich des Grundes am Kohlanger, sowie den Antrag die von der genannten Firma auf diesem Platze errichteten Lagerhütten gegen Ausbesserung der Uferschlacht

auf Kosten der Gemeinde zu überlassen angenommen. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle die Bewilligung zur Aufkündigung des Pachtverhältnisses und die Zustimmung zum vereinbarten Ausgleich mit der Firma Reder erteilen. Einstimmig angenommen. - Z 12928 14. Anläslich der Umpflasterung und Makadamisirung der Johannesgasse hat sich die Nothwendigkeit gezeigt den öffentlichen Kanal in dieser Gasse neu herzustellen und wurde diese Arbeit wegen der Unaufschiebbarkeit bereits in Angriff genommen. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle die Genehmigung zur Kanalisierung der Johannesgasse im Kosten-Ausmasse von 700 fl nachträglich ertheilen. Einstimmig angenommen. - Z 13136 15. Der Frau Barbara Ploberger wird ein Grundstreifen in der Schiffmeistergasse um den jährlichen Pachtzins pr 50 xr verpachtet. - Z. 12813 16. In Angelegenheit der Aufstellung des Werndl-Monumentes beantragt in Section:

Der löbliche Gemeinderath wolle in Würdigung der Aeusserungen des Herrn Professors Tilgner und dem Antrage der geehrten Waffenfabrik entsprechend die Zustimmung ertheilen, daß der Platz vor dem Beginne der Promenade principiell zur Aufstellung des Werndl Monumentes bestimmt werde, ferner einer commissionellen von der Bausection vorzunehmenden Erhebung die genaue endgiltige Placierung des selben überlassen. Einstimmig angenommen. - Z 14330 17. Herr Anton Spitalsky hat das Haus Neulust Strasse 2-4 käuflich an sich gebracht und wird einen Theil desselben demolieren lassen; derselbe hat sich bereit erklärt mit der Gartenmauer zum Zwecke der Regulierung der Gasse 1.8 m zurückzurücken. Die Einfahrt in diese Gasse ist nur 4 m breit und ist bei dem durch die Villenanlagen gesteigerten Verkehr, der sich durch den beabsichtigten Bau der Industriehalle noch heben wird, die Erweiterung dieser Gasse ein dringendes Bedürfniß. Die Kosten der Erweiterung der Strasse auf 8 m betragen circa 1250 fl auf 10 m circa 2250 fl. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle die Zustimmung ertheilen daß der fragliche Theil der Neuluststrasse auf 8 Meter erbreitert werde, daß zu diesem Zwecke die nötige Grundeinlösung im Betrage von 700 fl sofort durchgeführt, die Um-

setzung der betreffenden Mauer nach Thunlichkeit ausgeführt werde und bewilligt den hierzu nöthigen weiteren Betrag von 550 fl ÖW Herr Gemeinderath Josef Huber stellt den Antrag, die Strasse auf 10 Meter zu erbreitern und hierzu die veranschlagte Summe zu bewilligen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann unterstützt diesen Antrag unter Hinweis darauf, daß zu der projectierten Industrihalle auf dieser Seite die Zufahrt gemacht werden müsse. Herr Gemeinderath Lintl tritt für den Sections-Antrag ein. Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinderäthe Kautsch, Angermann betheiligen und nach erfolgter Erklärung des Herrn Referenten, daß die Bausection sich per majora dem Antrage des Herrn Gemeinderathes Huber anschließt, wird dieser Antrag mit allen gegen eine Stimme angenommen. - Z 12533 18. Die Direction der k.k. Oberrealschuln ersucht um Vornahme einiger Adaptierungen im Realschulgebäude. Die Bausection hat von der Nothwendigkeit der Vornahme derselben die Ueberzeugung verschafft und stellt den Antrag, für dieselbe den Betrag von 420 fl ÖIV zu bewilligen. Einstimmig angenommen. - Z 12313 IV. Section. Referent: Herr Sections Obmann Gemeinderath Ferdinand Reitter. 19. Ueber Ansuchen der Leitung der Knaben-

Volks-Schule in Steyrdorf beantragt die Section: Die Besorgung der Schuldienerdienste für die Knaben Volksschule in Steyrdorf mit Einbezug der Reinhaltung des Hofes dem Herrn Schulleiter Schmid unter den bisherigen Bedingnissen für das Jahre 1894 wieder zu übergeben. Einstimmig angenommen. - Z 13138 20. Laut Amtsberichtes vom 20. Juli 1894 stehen die Bestimmungen über die Einhebung von Gebühren zu Gunsten des Armenfordes für muskalische Unterhaltung für nicht wohlthätige Zwecke gegen Eintrittsgeld wie sie das Armen-Statut normirt und wie sie mit GemeinderathsBeschluß vom 20. Juli 1877 festgesetzt wurden nicht im Einklange. Die Section beantragt, für Ertheilung von Musikproduktions-Licenzen eine Gebühr zu Gunsten der Armen bis zu 3 Musiker 30 xr per Abend von 4-5 Musiker 50 xr von 6-8 70 xr über 8 1fl einzuheben. Diese Gebühr ist für eine nicht zu wohlthätigen Zwecken abzuhaltende musikalische Unterhaltung gegen Eintrittsgeld oder Sammlung

im städtischen Amte im Vorhinein zu entrichten. Einstimmig angenommen. - Z 14608 Der Herr Vorsitzende bringt hierauf die unter den Mittheilungen zur Verlesung gebrachte Eingabe des Fremdenverkehrs- Comité zur Berathung und wird einstimmig beschlossen, daß der Gemeinderath sich bei dem am 18. August d. Js. stattfindenden Besuche der Welser Bürger officiell betheilige. In das zur Berathung der vorzubereitenden Schritte eingesetzte Comité werden einstimmig der Herr Bürgermeister Johann Redl und die Herren Gemeinderäthe Sonnleithner und Turek gewählt. Hierauf folgt die vertrauliche Sitzung: Referent Herr Sections Obmann Gemeinderath Anton Jäger von Waldau. 1. Punkt der Tagesordnung Karl Lutzenberger Depotaufseher der freiwilligen Feuerwehr und Vereinsdiener bittet um taxfreie Verleihung des Bürgerrechtes. Die Section beantragt diesem Ansuchen Folge zu geben. Dieser Antrag wird nach kurzer

Debatte einstimmig angenommen. 2. Der Herr Referent glaubt von der (diesem Protokolle beiliegenden) Eingabe des Herrn Stadt-Secretärs Umgang nehmen zu können, da dieselbe ohnehin den Herren Gemeinderäthen bekannt sei. Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen: Ueber diese Eingabe des Herrn Stadt-Secretärs sieht sich der Gemeinderath nicht veranlaßt von dem am 25. Mai 1894 gefaßten Beschlusse abzugehen und dem Herrn Bürgermeister eine Directive in Bezug auf die Verwendung des Amtspersonales zu ertheilen. Der Herr Referent stellt für seine Person den Antrag, daß der Antrag der Rechtssection wie er in der Gemeinderaths-Sitzung vom 25. Mai d. Js. gestellt worden ist, zum Beschlusse erhoben werde. Herr Gemeinderath Dr. Angermann empfiehlt die Annahme des Sectionsantrages. Herr Gemeinderath Kautsch ist der Anschauung, daß diese Angelegenheit nicht vor den Gemeinderath gehöre nach dem der Bürgermeister und nicht der Stadtsecretär dem Gemeinderathe verantwortlich sei und nach § 78 des GemeindeStatutes einzig und allein der Bürgermeister die Geschäftszutheilung zu verfügen hat. Herr Vicebürgermeister Victor Stigler erwidert,

Herr Vorredner sei in der letzten Gemeinderaths Sitzung anderer Anschauung gewesen; wäre man der Anschauung des Herrn Vorredners, so hätte man schon in der früheren Sitzung diese Angelegenheit nicht behandeln sollen. Uebrigens habe der Herr Stadtsecretär veranlaßt, daß diese Angelegenheit heute vor den Gemeinderath gekommen sei, indem er einen Amtsbericht ,welcher sammt der hierüber vom Herrn Bürgermeister ertheilten Weisung diesem Protokolle beiliegt und die heute vorliegende Eingabe überreicht hat: Redner unterstützt, daher den Sectionsantrag. Bei der Abstimmung wird der Sectionsantrag mit allen gegen drei Stimmen angenommen. 3. Herr Vicebürgermeister Stigler dictirt hierauf folgende Erklärung zu Protokoll: Ich finde, daß die active Betheiligung ja die leitende Stellung, welche der erste Beamte der Gemeinde bei der bürgerl. Actienbrauerei in Steyr einnimmt derselben möglicherweise in Collision mit seinen Dienstes-Obliegenheiten zu bringen im Stande ist; zum mindesten ist diese Stellung dazu angethan eine derartige Befürchtung in der Bevölkerung Platz greifen zu lassen. Ich bin der Ansicht welche ich übrigens Niemanden aufdränge, daß diese Doppelstellung des sehr anständig

honorirten Stadtsecretärs auf die Dauer nicht haltbar sein dürfte, weil sie dem Ansehen des öffentlichen Dienstes nicht förderlich ist. Ich stelle keinen Antrag, weil mir bekannt ist daß die Auffassung im löblichen Gemeinderathe dahin divergirt, daß entweder die Lösung dieser Frage der Disciplinargewalt des Bürgermeisters allein zu überantworten ist, oder daß auch dem löblichen Gemeinderathe ein entscheidendes Votum darüber zustehe. Ich will keine Competenzconflict herbeiführen und es genügt mir vollständig, daß die Aeusserung dieser meiner Ansicht protokollarisch sichergestellt ist, damit ich mich gegebenenfalls darauf berufen kann. Da sich Niemand mehr zum Worte meldet erklärt der Vorsitzende die Sitzung um 5 Uhr Uhr abends für geschlossen. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer

Amtsbericht. Mit Gemeinderatsbeschluß von gestern wunden mir ohne jeden Anlaß die mir seit Jahren anvertrauten Vollmachten geschmälert. Ein solches Vorgehen darf sich ein Mensch wenn er nur einen Funken Ehrgefühl hat nicht gefallen lassen und werde ich nicht säumen eine eingehende Vorstellung dem löblichen Gemeinderathe und den einzelnen Mitgliedern desselben zu unterbreiten. Bis zur Erledigung hierüber enthalte ich mich selbstverständlich jeder amtsleitenden Thätigkeit; die mir gleich jeden andern Beamten zugetheilten Geschäftsstücke werde ich mit gewohnter Gewissenhaftigkeit erledigen. Steyr am 26. Mai 1894 Fritz Hähnel

Euer Wohlgeboren. In Beantwortung Ihrer Zuschrift vom 26. d. M. welcher ich den von Ihnen beigelegten Charakter eines Amtsberichtes nicht zuerkennen kann, finde ich mich veranlaßt, Ihnen mitzutheilen, das ich in meiner Eigenschaft als Bürgermeister die strickte Durchführung der legal gefaßten Gemeinderats-Beschlüße zu überwachen habe, dieselben nicht beeinflußen, und für dieselben auch nicht verantwortlich bin. Indem Sie sich nun durch einen Gemeinderatsbeschluß beschwert fühlen, so muß ich es Ihren Ermeßen anheimstellen, die geeigneten Schritte gegen denselben in der Form zu unternehmen, welche Ihnen Ihre Stellung in der Gemeinde auferlegt. Iherer Versicherung, das Sie die Ihnen zugetheilten Geschäftsstücke gewißenhaft erledigen werden, ist ja selbverständlich, ersuche aber bis zur Austragung der in Frage stehenden Angelegenheit Ihrer amtlichen Thätigkeit in vollem Umfunge gerecht zu werden. Steyr 27. Mai 1894 Achtungsvoll Joh. Redl

zur darnachachtenden Kenntniß genommen* Steyr am 27. Mai 1894 Der Stadt Secretär: Dr. Hähnel *und bemerkt, daß die Form des Amtsberichtes gebraucht wurde um ja den Schein zu vermeiden als ob es sich um eine persönliche Angelegenheit zwischen dem Herrn Bürgermeister und dem Stadt-Secretär gehandelt hätte, was mit keiner Weise der Fall war. ad Z. 35. Praes. 1894.

Löblicher Gemeinderath! Dem jeweiligen Bürgermeister von Steyr, steht es laut §. 78 des Gemeindestatutes zu, bezüglich der Besorgung der gesammten Amtsgebahrung und der gesammten Executive die Zutheilung der Amtsgeschäfte anzuordnen. Als nun dieses Jahr der neugewählte Herr Bürgermeister sein Amt antrat, genehmigte er die nach den jetzigen Verhältnissen abgefaßte Geschäftszutheilung, in welcher es sich bezüglich des Wirkungskreises des Secretärs, lediglich um seinen ihm bisher beauftragten und wohl bethätigten Wirkungskreises handelte, durch seine Unterschrift; – hiedurch stellt sich die Geschäftszutheilung als eine Anordnung des Bürgermeisters dar. Nach Ausfertigung derselben wurde je ein Exemplar jedem Herrn Mitgliede des Gemeinderathes übermittelt und mit Beschluß des löblichen Gemeinderathes vom 27. April 1894 der Rechtssection zur Begutachtung zugewiesen. Alsbald theilte mir darauf der Herr Bürgermeister mit, daß der Herr Vice-Bürgermeister die Abänderung der den Secretär betreffenden Bestimmungen wünsche; ich erwiederte, daβ die Geschäftszutheilung nach §. 78 des Gemeindestatutes lediglich Sache des jeweiligen Herrn Bürgermeisters sei und ersuchte um die Sache zu erledigen, einfach, wörtlich die Stylisirung zu nehmen, welche dem löblichen Gemeinderathe am 13. Dezember 1889 vorgelegen und von diesem genehmigt worden war. - Der Herr Bürgermeister ließ den Herrn Vice-Bürgermeister um dessen Meinung fragen. Nach einigen Tagen überbrachte der Herr Vice-Bürgermeister ein Concept, in welchem er den Wirkungskreis des Secretärs nach seinem Gutachten aufgeschrieben hatte. Der Herr Bürgermeister lies mir dasselbe lesen und meinte ich, es sei ja dasselbe, wenn es heißt, ich sei dem gesammten Amtspersonale übergeordnet, oder wenn es heißt, es unterstehe mir das gesammte Amtspersonale. - Der Herr Bürgermeister änderte nun nach dem Concepte des Herrn Vice-Bürgermeisters die Geschäfszutheilung ab und legte dieselbe in dieser Sylisirung den Herrn Gemeinderäthen und der Rechtssection vor. Einige Tage darauf erfuhr ich, es sei aufgefallen, daß der mir bisher zugewiesene Wirkungskreis abgeändert worden sei und frage man sich um die Ursache hiefür. Dies veranlaßte mich, vor der Sections-Sitzung dem Herrn Bürgermeister folgendes schriftliches Ansuchen zu unterbreiten: Hochgeehrter Herr Bürgermeister! Ich ersuche ergebenst in der Zutheilung der Amtsgeschäfte, sowohl bei mir als auch beim Polizei-Inspector, statt des Ausdruckes "übergeordnet" das Wort "untersteht" beizubehalten. Diese seit 14 Jahren bewährte Organisation beruhte in dem Vertrauen, welches mir die Herren Amtsvorgänger entgegenbrachten und könnte man glauben, ich besäße Ihrerseits dieses Vertrauen nicht; - übrigens hat ja auch der löbliche Gemeinderath in seiner Sitzung am 13. Dezember 1889 die Organisation gut geheißen und glaube ich, daß auch dieser keine Ursache hat, das mir bewiesene Vertrauen abzuändern. Mit größter Hochachtung ergebenster Steyr 25. V. 1894. Fritz Hähnel In Folge dessen hat sich die geehrte Rechtssection mit Zustimmung des Herrn Bürgermeisters bestimmt gefunden, den Antrag zu stellen, daß es unter Anderem heißen soll: ihm untersteht unter der im §. 78 des Gemeindestatutes dem Herrn Bürgermeister zustehenden Oberleitung das gesammte Amtspersonale. Nach Vortrag dieses Sectionsantrages stellte Herr Vice-Bürgermeister den Antrag, es solle der Ausdruck übergeordnet beibehalten werden, weil mir keine Disciplinargewalt zustehe und wurde dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen. Wie ich später die Ehre haben werde auszuführen, ist es dem jeweiligen Bürgermeister unbenommen, denjenigen Beamten, dem er die übrigen unterstellt, hiemit selbst-

verständlich für dringende Fälle auch ein ihm zustehendes Ausmaß von Disciplinargewalt zu übertragen, was im Interesse einer strammen Amtsorganisation auch nothwendig ist. Geleitet von dem Glauben, daß in dem Falle, als mein obiges schriftliches Ansuchen an den Herrn Bürgermeister, zur Verlesung gekommen wäre, der Herr Vice-Bürgermeister den Gegenantrag nicht gestellt haben würde und von dem Bewußtsein getragen, daß ich bisher meine Pflicht nach jeder Richtung gewissenhaft erfüllt habe und somit auch das Vertrauen des jetzigen Herrn Bürgermeisters bezw. des löblichen Gemeinderathes verdiene, erlaube ich mir das ergebenste Ansuchen: Ein löblicher Gemeinderath geruhe die mit Gemeinderathsbeschluß vom 13. Dezember 1889 genehmigte Geschäftszutheilung des Herrn Bürgermeisters an den Secretär in folgender Stylisirung zu genehmigen. "Ich Bürgermeister beauftrage hiemit den Secretär, die gesammte Amtsgebahrung bei der Stadtgemeinde zu überwachen, die Referenten zu instruiren, die Erledigungen mit ihnen zu besprechen und die Oberleitung des Polizeidienstes zu besorgen, zu welchem Behufe ich ihm das gesammte Amtspersonale unterstelle. Stücke, welche eine besondere Obsorge benötigen, gleichgiltig, ob sie dem allgemeinen oder dem übertragenen Wirkungskreise angehören, hat er selbst zu arbeiten und mir hierüber Vortrag zu halten; ich ermächtige ihn, gewöhnliche Geschäftsstücke, welche einer sofortigen Erledigung bedürfen, in meinem Auftrage zu unterfertigen." Dieses mein ergebenstes Ansuchen erlaube ich mir des weiteren zu begründen wie folgt: Im Jahre 1880 wurde ich vom löblichen Gemeinderath unter Anrechnung meiner sechs Dienstjähre bei der k. k. Polizei-Direction, zum Secretär bei der Stadtgemeinde-Steyr ernannt und vollende ich im Laufe dieses Jahres mein zwanzigstes Dienstjahr. Als ich die Stelle als erster Beamter der Stadt annahm, war ich zwar im Polizeidienste vollkommen geschult, wogegen ich im Verwaltungsdienste noch eifrigen Studiums bedurfte, um die für diese Stelle erforderlichen umfaßenden Kenntnisse zu erlangen. Doch war ich schon im Mai 1882 in der Lage, das Verwaltungs-Examen bei der k.k. Statthalterei mit sehr gutem Erfolge abzulegen. Mittlerweile erweiterte sich in Folge vieler neuer Gesetze und Verordnungen der übertragene Wirkungskreis derartig, daß der Stand der Beamten vermehrt und eine entsprechende Organisation des Amtes erfolgen mußte. Hiebei muß erwähnt werden, daß das Gemeindestatut nur von Beamten überhaupt spricht, was natürlich ist, da ja der Machthaber der Bürgermeister ist und es diesem frei steht, seine Befugnisse durch diesen und jenen Beamten ausüben zu lassen, oder aber den 1. Beamten die Amtsleitung aufzutragen und ihn mit den nöthigen Vollmachten zu versehen. Die Bestimmung der Bezüge steht dem Gemeinderathe zu, sowie selbstredend auch die Verleihung von Titeln, entsprechend den üblichen Titeln bei den Verwaltungsbeamten des Staates. Die neueren Gemeinde-Statute sprechen sich diesbezüglich schon genauer aus, so z. B. heißt es im Gemeinde-Statute der Stadt Pettau vom Jahre 1887: "Das Gemeinde-Amt besteht mit dem Bürgermeister an der Spitze, aus einem zum politischen Verwaltungsdienste befähigt anerkannten Amtsvorstande und der nöthigen Anzahl von Beamten sammt dem erforderlichen Hilfspersonale." Bei der im Jahre 1884 erfolgten Regelung der Organisation des hiesigen Amtes betraute der damalige H. Bürgermeister, den ergebenst gefertigten Secretär mit der Aufgabe, das Amt nach seinen Weisungen entsprechend den gesetzlichen

Bestimmungen zu leiten und wurde ihm zu diesem Behufe das gesammte Amtspersonale unterstellt und sonach auch die Vollmacht ertheilt, selbstverständlich in dringenden Fällen, auch disciplinare Verfügungen zu treffen. Diese Organisation, welche im Jahre 1888 auch vom Herrn Bürgermeister Johann Berger beibehalten und anläßlich einer Vermehrung der Beamtenstellen auch vom löblichen Gemeinderathe in der Sitzung am 13. Dezember 1889 genehmigend zur Kenntnis genommen wurde, hat sich nun schon seit 10 Jahren vorzüglich bewährt und hat das Amt durch sein streng unpartheiisches gesetzkundiges und wenn nothwendig auch energisches Walten, nicht wenig dazu beigetragen, daß die Vollzugsgewalt der Bürgermeister von Steyr auch hohen Ortes Achtung und Vertrauen genießt und liegen dies bezüglich zahlreiche Anerkennungen vor. Der ergebenst Gefertigte selbst ist in der Lage, an zehn Belobungsdekrete und Anerkennungsschreiben vom hohen Ministerium, Statthalterei, Polizei-Präsidium und Bürgermeister vorweisen zu können. Damit aber in der Unterordnung unter dem Bürgermeister keinerlei Zweifel obwalte, ist die Geschäftszutheilung vom Bürgermeister gefertigt und führt die im Rathhause für jedermann ersichtliche Ausfertigung ausdrücklich obenan die Aufschrift: Vorstand: Bürgermeister N. N. Unter dem Bürgermeister steht der Secretär betraut mit der Amtsleitung, dann folgen die Referenten; es ist also klar ersichtlich, daß der Secretär im Auftrage des Bürgermeisters und nach dessen Intentionen das Amt zu leiten hat. Noch ist zu erwägen, daß auch nach der jetzigen Geschäftszutheilung der Secretär die gesammte Amtsgebahrung zu überwachen, die Referenten zu instruiren und mit ihnen die Erledigungen zu besprechen, also thatsächlich eine amtsleitende Thätigkeit zu enthalten hat, - ferner ist er beauftragt, die Oberleitung des Polizei-Dienstes zu besorgen, das heißt, er ist beauftragt, wenn nothwendig, auch mit Gewalt Eigenthum, Gesundheit und Leben zu schützen, ohne Rücksicht auf seine persönliche Sicherheit. Wenn von einem Beamten solche Dienstleistungen verlangt werden, beziehungsweise geleistet worden sind, so ist es doch selbstverständlich, daß ihm die Amtsorgane unterstellt sein müssen; in anderem Falle kann man solche Dienstleistungen nicht verlangen und war davon auch in der seinerzeitigen Ausschreibung nicht die Rede. Ich glaube hiermit mein ergebenstes Ansuchen ausreichend begründet zu haben und verbleibe einem löblichen Gemeinderathe und dem Herrn Bürgermeister, beziehungsweise dessen Stellvertreter ergebenst. Stadtgemeinde- Vorstehung Steyr Fritz Hähnel Eingelangt am - 2 JUN. 94. Zahl 66 Präs. Vorstehende Abschrift der mir überreichten Eingabe erlaube ich mir den P. T. Herren Mitgliedern des löblichen Gemeinderathes der Stadt Steyr zur vorläufigen gefälligen Kenntnisnahme höflichst zuzumitteln. Steyr, am 1. Juni 1894 Der Bürgermeister: Redl

Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen: über diese Eingabe des StadtSekretärs der Gemeinderath siht nicht veranlaßt von dem am 25. Mai 894 gefaßten Beschluße abzugehen u. dem H. Bürgermeister eine Directive in Bezug auf die Ver¬ wendung des Amtspersonals zu ertheilen. Zw. am 27. Juli. 1894 per majora hierüber hat der Herr Bürgermeister unter 16. August 1894 die nun endgiltige von ihm stylisierte Geschäftszutheilung gefertigt u. sämtlichen Beamten u. Dienern zur darnachachtenden Kenntnis unterfertigen lassen, womit diese Angelegenheit nunmehr erledigt erscheint. Mit allen gegen 3 Stimmen nach Antrag Der Vorsitzende

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