4. Herr Karl Schaffenberger, Ahlschmiedmeister in Steyr hat gegen die Entscheidung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr vom 12. April 1894 Zahl 4679, mit welcher ihm die Berechtigung des Bezuges des Stahl- und Eisen-Beneficiums rücksichtlich des von ihm im Jahre 1893 von der oesterreich alpinen Montangesellschaft bezogenen Drahtes aberkannt wurde, rechtzeitig den Recurs eingebracht. Herr Gemeinderath Dr. Johann Hochhauser hat über Ersuchen der Stadtgemeinde Vorstehung in dieser Angelegenheit ein eingehendes Rechtsgutachten abgegeben, welches sich für die Stattgebung des Recurses ausspricht. Die Section stellt den Antrag: Mit Rücksichtauf die geschilderten Rechtsverhältnisse und bei dem Umstande, als die Mitinteressenten bei der Commission vom 6. April 1894 der Zutheilung von 187 fl 50 xr ÖW an Herrn Schaffenberger zugestimmt haben wird dem Recurse des Herrn Karl Schaffenberger stattgegeben und ist dieser Betrag flüssig zu machen. Herr Gemeinderath Gottfried Sonnleitner unterstützt diesen Antrag, welcher einstimmig zum Beschlusse erhoben wird. - Z. 8606 Herr Gemeinderath Dr. Franz Angermann verläßt den Sitzungsaal. Herr Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. 5. Die Section beantragt den Advokaten Herrn Dr. Angermann mit der Vertretung der Stadtgemeinde Steyr in dem gegenwärtig mit der Gesellschaft für Gas-Industrie in
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