Ratsprotokoll vom 25. Mai 1894

unter der vorerwähnten Oberleitung dem Stadtsecretär unterstehe. Der Herr Vice-Bürgermeister ist mit dem SectionsAntrage einverstanden mit Ausnahme des Wortes untersteht. Er beantragt zu setzen: Der Secretär ist dem gesammten Amtspersonale übergeordnet, er könne nicht damit einverstanden sein, daß ausdrücklich sichergestellt gesagt werde, daß das Amtspersonale dem Herrn Secretär unterstehe, es mag sein, daß zwischen übergeordnet und untersteht kein Unterschied gefunden werde, es bestehe aber doch einer. Im Gemeinde Statut stehe, dem Bürgermeister unterstehen die Beamten und Diener der Gemeinde und er übt über sie die Disciplinargewalt. In dem Ausdrucke untersteht liegt schon ein gewisses Recht zur Ausübung einer gewissen Disciplinargewalt, er stelle sonach den Antrag anstatt, untersteht das Wort übergeordnet zu setzen. Herr Gemeinderath Kautsch unterstützt den Antrag des Herrn Vice-Bürgermeisters. Sonach wird der Sectionsantrag mit dem Abänderungsantrage des Herrn Vicebürgermeisters per majora angenommen. Z 35 Praes. Herr Bürgermeister verläßt den SitzungsSaal. Herr Vere-Bürgermeister übernimmt, den Vorsitz.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2