der Aufnahme in den Gemeindeverband behufs Erlangung der oesterreichischen Staatsbürgerschaft. Die Section beantragt diesem Ansuchen Folge zu geben. Einstimmig angenommen. - Z 9424 2. Der provisorische Geometer Gottlieb Janetschek ersucht um Dienstes-Enthebung ab 30. Juni 1894. Die Section beantragt dem Ansuchen Folge zu geben und Herrn Janetsehek ein anerkennendes Abgangs-Zeugniß ausfertigen zu lassen, Einstimmig angenommen. Z 58 Praes. Der Herr Stadtsecretär verläßt den Sitzungs-Saal. 3. Die vom Herrn Bürgermeister verfügte Zutheilung der Amtsgeschäfte bei der StadtgemeindeVorstehung Steyr wurde zu Folge GemeinderathsBeschlusses vom 27. April 1894 der Rechtssection zur Begutachtung und Berichterstattung zugewiesen. Die Rechtssection beantragt die Genehmigung des vorliegenden Entwurfes unter Einschaltung folgender Bestimmung im P. 1 derselben unter der im § 78 des Gemeinde Statutes dem Herrn Bürgermeister zustehenden Oberleitung. Herr Gemeinderath Dr. Angermann führt aus, daß die Function eines Amtsleiters weder im Gemeinde-Statute noch in der Geschäfts-Ordnung vorkomme; im Gegentheil nach § 78 Gemeinde-Statut steht die Amtsleitung ausschließlich dem Bürgermeister zu; der Passus von der Amtsleitung wurde daher ausgelassen und hat statt dessen gesetzt, daß das Personale der Gemeinde-Vorstehung
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