Ratsprotokoll vom 25. Mai 1894

der Verkehr gehemmt oder nicht? Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser betont, daß es sich hier nicht so sehr um die Fläche des zu verpachtenden Grundes, als vielmehr um eine principielle Frage handle. Der Ennsquai sei für den Verkehr mit Bauund Brennholz bestimmt. Seines Wissens sei bisher am Ennsquai kein Grundtheil verpachtet worden. Er sei im Principe gegen die Verpachtung von Theilen des Ennsquai, da er besorge, daß dieselbe üble Consequenzen nach sich ziehe; er beantrage daher das vorliegende Ansuchen aus principiellen Gründen abzuweisen. Herr Gemeinderath Kautsch wiederholt seine früher geltend gemachte Anschauung, daß es bei Beurtheilung die Sache auf die Frage ankomme ob der Verkehr gehemmt werde oder nicht. Der Herr Referent erwähnt, daß die Lagerung von Schienen auf dem projectirten Platze wohl nicht ein Verkehrshinderniß genannt werden kann. Daß selbst die Anrainer die Sache nicht so glatt aufgefaßt haben, das könne aus dem Commissions-Protokolle ersehen werden, in welchem dieselben alle möglichen Cautelen verlangt haben, einerseits wache die Polizei, daß der Quai nicht verunreinigt werde andererseits gestattet man die Ablagerung von Schienen auf demselben. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser bemerkt zu

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