Director Rodelsberger hat gegen die Vereinbarung keine Einwendung zu machen. Der Besitzer des Hauses Ennsquai N°. 22 Herr Michael Meditz gibt zu Protokoll, daß er mit dieser Vereinbarung einverstanden ist, gegen dem, daß sich die Gesuchstellerin ein für allemal verpflichtet, die heute an diesem Platze lagernden Schienen so lange das Pachtverhältniß dauert liegen zu lassen, dieselben durch keine andern zu ersetzen auch keine anderen zu denselben abzuladen. Die Gesuchstellerin bestätigt unter einem, auch diese Verpflichtung zu erfüllen. Der Herr Stadtsecretär Fritz Hähnel ist der Anschauung, daß wegen den erfahrenermassen verbundenen Consequenzen eine Verpachtung von Grundstreifen am Ennsquai überhaupt nicht erfolgen möge, insbesonders auch deswegen, weil auch andere Hausbesitzer darum ansuchen könnten und es dann unter Umständen schwer ist vermeintliche persönliche Zurücksetzungen zu vermeiden. Die Hauseigenthümerin Frau Eidenberger erklärt sich mit den eingangs getroffenen Vereinbarungen einverstanden. Herr Gemeinderath Kautsch erklärt, daß bei Beurtheilung dieser Angelegenheit es auf die Frage ankomme: Wurde durch das Belegen dieses Platzes mit Schienen
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