Ratsprotokoll vom 27. April 1894

und ersucht zu veranlassen, daß dieser Saal vom nächsten Jahre an seiner Bestimmung zugeführt werde. Die an Ort und Stelle berufene Commission hat die Ubicationen des Bürgerschulgebäudes eingehend besichtigt und die Ueberzeugung gewonnen, daß die Beschwerde nicht ungerechtfertigt sei, nun komme die grosse Frage wie dem abzuhelfen sei. Es wurde erwogen, ob man nicht die Wohnung des Directors zu einem Zeichensaale adaptiren solle und demselben in einem Gemeindehause eine Wohnung zuweise oder ihn sonst schadlos halte; die Adaptierung dieser Wohnung würde übrigens erhebliche Kosten verursachen. Wir haben ferner mit dem Uebelstand zu kämpfen, daß es nicht gut ist, eine Schule ohne Ueberwachung des Directors zu lassen, ein unbewohntes Haus bringe manche Uebelstände mit sich. Zum Schlusse haben wir uns durch die Convenienz des Herrn k.k. Bezirksschul-Inspectors und durch die Nachgiebigkeit des Directors dahin geeinigt, daß das Lehrzimmer der I. Classe a der Bürgerschule mit vorschriftsgemässen Zeichentischen und Sesseln versehen werde. Wir stehen freilich vor einem Provisorium, da es in abselbarer Zeit nicht ausgeschlossen ist, daß in dieser Sache eine gründliche Abhilfe geschaffen werde. Die Anschaffung der Zeichentische und Sesseln unterliegt der Genehmigung des Gemeindera-

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