Ratsprotokoll vom 27. April 1894

von Sachverständigen einberufen und auch weil eine Rechtstrage zu erörtern sei, die Rechtssection hiezu eingeladen. Nach seiner Ansicht sei es Sache der Exekutive zunächst die Mauer derart zu sichern, daß keine Gefahr für die Sicherheit der Person und des Eigenthumes vorhanden sei, dann sei der Akt der Rechtssection abzutreten welche die Rechtsstellung der Gemeinde in dieser Sache zu erwägen haben werde. Herr Gemeinderath Jakob Kautsch bemerkt, daß der Gemeinderath heute hierüber nichts verhandeln könne, sondern das bisher Geschehene einfach zur Kenntniß nehmen könne. Erst im Recurswege habe der Gemeinderath eine Entscheidung zu fällen. Der Herr Referent erwiedert, daß dies auch nur eine Mittheilung sei. Die Section vertrete die Anschauung, daß die Herren des Gemeinderathes von Sachen, die beim Biertische oder in der Zeitung Staub aufwirbeln, Kenntniß haben; das sei seine wohlwollende Meinung gewesen, daß ein Beschluß gefaßt werden solle, habe er selbst nicht gedacht. Wird zur Kenntniß genommen. - Z 23088 c. Der k.k. Stadtschulrath Steyr hat mit Note vom 3. April d.Js. angezeigt, daß der Zeichensaal der Knabenbürger-Schule zur Unterbringung der permanenten Gewerbe-Ausstellung benützt werde.

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