Dimension vorgeschrieben sei. Diese Frage müsse klar zum Ausdrucke gebracht werden. Der Referent bemerkt hierauf, daß es dem Bauführer obliegen wird einen entsprechenden Plan vorzulegen, es werde die Aufmauerung durch einen befugten Maurermeister durchgeführt werden und es bleibe sonach die Erörterung dieser Frage einem späteren Zeitpunkte vorbehalten. Derr Gemeinderath Dr. Alois Kurz betont, daß diese Mittheilung die Gestalt und das Wesen eines Antrages annehme, der Gegenstand stehe nicht auf der Tagesordnung und könne, sonach hierüber nicht verhandelt werden, er wisse nicht, welche Stelle Jakubetz in dieser Angelegenheit einnehmen werde ob er verpflichtet werden könne die Mauer herzustellen. Herr Stadtsecretär Hähnel berichtet in der Sache, daß die Mauer im derzeitigen Zustande sicherheitsgefährlich sei dieselbe müsse unbedingt gestützt werden die Rechtsfrage wer bauen soll, sei später zu entscheiden. Jakubetz habe erklärt er habe das Haus verkauft, er werde die Kosten der Reconstruction der Mauer nicht tragen. Auf Grund dieser Aussage habe der Herr Bürgermeister eine neuerliche Commission unter Zuziehung
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2