Ratsprotokoll vom 27. April 1894

section beschlossen habe dem Gemeinderathe einige Mittheilungen zu machen über BauAngelegenheiten und zwar in dem Glauben daß diese theilweise den Gemeinderath interessiren werden, theils weil diese Sachen früher schon im Gemeinderathe in Behandlung gewesen sind und zwar a. August Schläger hat sich in Aichet an der Lehne des Dachsberges aus einem Wagen langsam ohne Bauconsens ein Häuschen erbaut. Nach drei Jahren wurde ihm mit Decret der Gemeinde-Vorstehung vom 30. September 1893 der Auftrag ertheilt, dieses Object abzubrechen weil es ohne Bausonsens erbaut, gefährlich gesundheitsschädlich etc. sei. Darauf hat er einen Recurs eingebracht, worin er sagt, daß er ein gewisses Befugniß zur Erbauung dieses Wohnraumes nachzuweisen glauben darf. Nun hat man in der Sitzung, in welcher über diesen Recurs Beschluß gefaßt werden sollte beschlossen, daß die Bausection zu einer neuerlichen Besichtigung dieses Objectes aufgefordert werde. Das ist geschehen. Die Bausection hat im Einvernehmen mit der Rechtssection den Eindruck gewonnen, daß dieses Object ohne Bauconsens errichtet worden sei, daß es einer menschenwürdigen Wohnung nicht gleichsieht und die Demolierung derselben im Interesse der Aufrechthaltung der Bauordnung unerläßlich sei.

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