links zur Verfügung zu stellen. Herr Gemeinderath Kautsch meint dieses Ansuchen hätte vor Ausschreibung des Theaters eingebracht werden sollen, damit der Theater Director sämmtliche ihm obliegende Kosten erfahren könnte, es sei fraglich, ob der Theater Director nachträglich, nachdem ihm das Theater unter den in der Ausschreibung angeführten Bedingungen verliehen worden sei, auf Tragung dieser Kosten eingehe. Es sei vielleicht opportun mit dieser Angelegenheit bis zur nächsten Ausschreibung zu warten. Herr Gemeinderath Lang erklärt die Feuerwache im Theater sei von der Feuerwehr über Ersuchen der Gemeinde Vorstehung beigestellt worden. Zuerst sei dieser Dienst unentgeldlich versehen worden, später mußte den beiden Feuerwehrmännern eine Entlohnung von je 30 xr per Vorstellung gegeben werden, welche Kosten bisher von der Feuerwehr getragen wurden. In den früheren Jahren war mit den Theater-Directoren die Abmachung getroffen worden, daß sie zu Gunsten der Feuerwehr eine Benefice-Vorstellung gaben. Einige Directoren haben sich daran gehalten und wurde eine theilweise Gutmachung der Kosten erzielt. In den letzten zwei Jahren sei die Sache anders gewesen. Der eine der Theater-Directoren hat eine Wohlthätigkeits-Vorstellung für die Armen und die Feuerwehr gegeben und ergab dieselbe einen Betrag von 13 fl für die Feuerwehr
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