Statthalterei in Linz ein Johann Adam Pfefferl'sches Stipendium jährlicher 100 fl verliehen. Stipendist Wehrenfennig welcher vollkommen vermögenslos ist, erhielt weiters ein Frey'sches Waisenstipendium mit jährlichen 150 fl und hat der löbliche Gemeinderath in seiner Sitzung vom 21. Juli 1893 die Cumulierung dieser beiden Stipendien gestattet, an Stelle dieses Stipendiums pr 150 fl wurde ihm jetzt aus dem k.k. und von Frey'schen WaisenstiftungsFonde ein Universitäts-Stipendium zu 200 fl seitens des hohen k.k. Finanz-Ministeriums verliehen. Mit Erlass der hochlöblichen k.k. Statthalterei Linz vom 16. März 1894 Zahl 3672/III, erging nun der Auftrag zur Aeusserung, ob seitens des Gemeinderathes gegen die Cumulierung dieser beiden Stipendien ebenfalls kein Anstand erhoben werde. In Anbetracht des Umstandes als auch ein Gesammt-Stipendienbetrag von 300 fl für einen Universitätshörer nicht zu hoch bezeichnet werden kann, stellt die Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge
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