Wahlakte keinerlei Anstände, weshalb die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle die Wahl der Genannten 7 Herren Gemeinderäthe gemäß N. 38 Abs. 3 des Gemeinde Statutes bestätigen, die Veröffentlichung des GesammtResultates verfügen, das Amt beauftragen die gewählten Herren von ihrer bestätigten Wahl schriftlich in Kenntniß zu setzen und die constituirende Sitzung sowie die Wahl des Bürgermeisters und des Vicebürgermeisters auf Sonntag, den 1. April 1894 vormittags. 10 Uhr anberaumen. Einstimmig angenommen. - Z 5517 u. 5376 II. Section. Referent Herr Sections Obmann Gemeinderath Mathias Perz. 5. Das städtische Kassaamt erstattet
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