Ratsprotokoll vom 23. Februar 1894

vorstehender Bedingung die Umlegung des fraglichen Strassentheiles zu bewilligen. Einstimmig angenommen. 13. Da die Grenze zwischen der, der Stadt gemeinde Vorstehung Steyr gehörigen Waldparzelle N°. 1094/2 in Jägerberg und der der Frau Barbare Plattner gehörigen Waldparzelle N°. 1037 zweifelhaft war, wurde am 30. Jänner 1894 an Ort und Stelle ein Augenschein vorgenommen und im Vergleichwege die Grenzlinie festgesetzt. Die Section beantragt diese Grenzbestimmung zuzustimmen. Einstimmig angenommen. - Zahl 1062 IV. Section Referent Herr Gemeinderath Franz Tomitz 14. Das städtische Kassaamt erstattet Bericht über die Vermögensgebahrung bei den Alt Fenzlischen, Wolfgang Pfefferl'schen und Dr. Theodor Ritter v. Aichinger'schen Stipendien Stiftungen und stellt Anträge wegen fruchtbringender Anlage der bei diesen Stiftungen vorhandenen Kasse-Barschaften. Die Section hat die neben angeführten

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