Ratsprotokoll vom 23. Februar 1894

von 10 Kreuzer per Stunde = 34 fl gemacht werden. Die vom städtischen Bauamte gemachten Proben bezüglich der Leuchtkraft des Gases ergaben keinen Anstand. Die Section stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, es sei über diesen Amtsbericht des § 27 des Gasvertrages in Anwendung zu bringen und der Gas-Gesellschaft für die Laternen welche sehr schlecht brannten den entfallenden Betrag von 2 fl 95 xr und für die Laternen welche gar nicht brannten 34 fl daher zusammen 36 fl 95 xr als ConventionalStrafe in Abzug zu bringen. Einstimmig angenommen. - Z. 3554 II. Section Referent Herr Sections Obmann Gemeinderath Mathias Perz. 6. Das städtische Kassaamt erstattet über

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