Ratsprotokoll vom 26. Jänner 1894

der Canalbaugesellschaft. Da diese Rechte längst erloschen sind, wird über SectionsAntrag einstimmig beschlossen diese LöschungsErklärung auszufertigen. Z: 10. 4. Am 31. Oktober 1893 erschien Herr Edmund Schwarz, Hausbesitzer in Steinbach im Amte und gab zu Protokoll, daß die nach Steyr zuständige Theres Prechler, welche etwas blödsinnig sei und nichts verdienen könne bei ihm durch ein halbes Jahr gewohnt habe und hiefür den Mietzins von 7 fl schulde, um dessen Begleichung er ersuche. Theres Prechler hierüber einvernommen gab an, daß sie bei Herrn Schwarz während der angegebenen Zeit nicht gewohnt hat, sondern nur die Einrichtung ihrer verstorbenen Mutter dort stehen gelassen hat, weil Herr Schwarz sie versicherte, sie brauche hiefür nichts zu bezahlen. Sie würde ohne diese Versicherung das Quartier sofort geräumt haben. Auf Grund dieses Sachverhaltes hat der Armenrath in seiner Sitzung vom 4. Dezemb. 1893 das Ansuchen des Edmund Schwarz einstimmig abgewiesen und demselben weiters bedeutet, daß sein Anspruch lediglich eine PrivatForderung ist auf die einzugehen der Armenrath Steyr keine Verpflichtung hat, da nach den Vorschriften über die Armenbehandlung nur die der Aufenthaltsgemeinde notwendigerweise erlaufenen Kosten zu ersetzen sind

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