Die öffentliche Beleuchtung war insbesonders vor Eintritt der strengen Kälte miserabel und brannten oft 10 bis 15 Laternen gar nicht oder doch in so geringem Maße, daß von einer Beleuchtung nicht mehr die Rede sein konnte, was aber den Anlaß zu den eigentlich maßgebend gewesenen Beschwerden bildete, war der Umstand, daß niemand zu sehen war, der durch Reinigung der Brenner wenigstens den Versuch gemacht hätte die Beleuchtung zu verbessern. Unter solchen Umständen wird jedermann und wohl auch eine geehrte Gesellschaft begreiflich finden, daß die Stadtgemeinde von den ihr gemäß §. 27 des Vertrages zustehenden Rechten Gebrauch macht und unter anderem beiden Monatsrechnungen über die Kosten der öffentlichen Beleuchtung für das thatsächlich der öffentlichen Beleuchtung nicht gelieferte beziehungsweise nicht verbrauchte Gas einen entsprechenden Abzug machen läßt. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr, am 15. Jänner 1894 Der Vicebürgermeister: J. Redl m/p. Löbliche General Direktion der Gesellschaft für Gas Industrie Augsburg
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