Z 934 1894 In letzterer Zeit mehrten sich die begründeten Klagen über schlechte Instandhaltung der öffentlichen Gasbeleuch tung in Steyr derartig, daß sich der Gemeinderath in seiner Sitzung am 29. Dezember 1893 veranlaßt gesehen hat, das Amt zu beauftragen, nunmehr die Bestimmungen des §. 27 des bestehenden Vertrages zu handhaben; Das städt: Bauamt ist beauftragt, allwöchentlich betreffend lit: a und b des §. 27 zu berichten, wohingegen das städtische Polizei-Inspectorat beauftragt ist, durch die in jedem der fünf Rayone vor Mitternacht und nach Mitternacht durch je 4 Stunden im Dienste stehenden Polizei-Patrouillen bezüglich der öffentlichen Beleuchtung z rapportieren, auf Grund welcher unter Diensteid erstatteten Meldungen sodann gemäß lit. c und d des §. 27 des Vertrages die monatliche Rechnung über die Kosten der öffentlichen Beleuchtung vom Amte richtig zu stellen sind. Die betreffenden Meldungen werden der Direktion einer geehrten Gesellschaft zur Kenntnis übermittelt damit diselbe alsbald das Geeignete veranlassen kann. Seither konnten Übelstände auch während der ganzen Nacht mittelst Telephon der Gasanstalt gemeldet werden und giengen Aufsehe seitens der Gasanstalt herum, welche wenigstens den guten Willen zeigten Abhilfe zu schaffen, daher auch von hieramts von lit. c und d des §. 27 kein Gebrauch gemacht wurde. Jetzt kann man in der Nacht in die Gasanstalt nicht telephonieren und ist auch niemand zu sehen, der in der Nacht Nachschau hält Die betreffende Meldung vom 14. Dezember 1893 ferner die Meldungen von Anfangs Jänner 1894 und die darauf Bezug habende Anschrift der Werks-Direktion vom 9. Jänner 1894 ferner die letzte Meldung vom 15. Jänner 1894 folgen zur gefälligen Einsicht mit. Wie hieraus ersichtlich, ist es hieramts nie verlangt wor den, daß eingefrorene Leitungen noch in der Nacht aufgewärmt werden sollen, sondern wurde nur die Mittheilung behufs möglicher Abhilfe gemacht und erwartete man hierübe die vertragsmäßigen Verfügungen, nicht aber derartig gehaltene Antworten.
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