b. Laut Statthalterei Erlaß vom 20. /12 1893 Z. 19033/II hat das hohe kk. Ministerium des Innern bewilligt daß die besondere Haftung der Stadtgemeinde Steyr per 10.000 fl. für die Spareinlagen und die statutenmäßige Verzinsung bei der Sparkassa Steyr nur so lange fortzubestehen hat, bis der Reservefond die Höhe von 5 % der Spareinlagen erreicht haben wird. Die allgemeine Haftung der Stadtgemeinde mit den vereinigten Gemeinden bleibt aufrecht. Wird zur Kenntnis genommen Z: 372. c. Laut Kundmachung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr vom 20. Janner 1894 Z: 1185 liegen die Wählerlisten der Wahlberechtigten GemeindeMitglieder in der Gemeinde Kanzlei durch 4 Wochen zur allgemeinen Einsicht auf und können Einwendungen gegen dieselben vom 10-17. Februar im StadtSecretariate eingebracht werden. Wird zur Kenntnis genommen. d. Die Gesellschaft für Gas-Industrie in Augsburg hat mit Schreiben vom 9. Jänner d. J. die von ihr gewählten Schiedsrichter nämlich die Herren Dr. Ludwig Lichtenstein und Dr. Josef Frühwald, Hof- und GerichtsAdvokaten in Wien nahmhaft gemacht. In Vollziehung des Gemeinde-Raths-Beschlusses vom 29./12 1893 betreffend die Beseitigung der Mängel der öffentlichen Beleuchtung wurde an die genannte Gesellschaft folgendes Schreiben gerichtet:
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