Ratsprotokoll vom 26. Jänner 1894

die auf dem Hause lastende Servitut des Wohnungsrechtes für Landovsky im Werthe von jährl. 48 fl, die Steuern mit jährl. 27 fl 38 xr und die Instandhaltungskosten mit 1 % des Werthes mit 11 fl 50 xr, so das jährlich nur ein Reinertrag von 27 fl 12 xr erübrigt. Da dieses Erträgnis mit den Administrationsarbeiten in keinem günstigen Verhältniß steht, beantragt die Section sich dem Antrage der I. Section (Verzichtleistung auf die Erbschaft) anzuschliessen. Z: 22420/1893. 7. Johann Ernst, Besitzer des Magazinsgebäudes CN. 586 in Aichet, hat gegen den Bescheid der Stadtgemeinste Steyr vom 15./12. 1893 Z. 22146, mit welchem sein Ansuchen um Ertheilung des Adaptirungs-Consenses für das Magazinsgebäude CN. 586 in Aichet nicht in Amtshandlung gezogen wurde, weil nach den vorgelegten Adaptirungsplan den Vorschriften über die Mauerstärke nicht entsprochen wird, den Rekurs ergriffen. Nachdem die gestellte Bedingung in den Vorschriften der Bauordnung begründet ist, beantragt die Section dem Recurse aus den Gründen des rucurirten Bescheides keine Folge zu geben. Einstimmig angenommen. Z: 23247/1893 8. Auf das von der Gemeinde Vorstehung an die Gesellschaft für Gasindustrie in Augsturg gerichtete Schreiben betreffend die Beseitigung der Mangel der öffentlichen Beleuchtung hat diese Gesellschaft ein längeres Schreiben anher gesendet,

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