Protokoll aufgenommen über die I. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der l.f. Stadt Steyr am 26. Jänner 1894. Gegenwärtige: Als Vorsitzender Herr Vicebürgermeister Johann Redl Die Herren Gemeinde Räthe. Anzengruber Leopold Auböck Carl Göppl Emil Hettl Johann Kautsch Jakob Kurz Alios Dr. Lang Franz Lintl Georg jun. Perz Mathias Reitter Ferdinand Scholz Johann Schrader August Sonnleitner Gottfried Tomitz Franz Turek Josef Der städt. Amtsleiter Herr Stadtsecretär Fritz Hähnel Als Schriftführer Stadtcommissär Franz Rosenberg
Herr Bürgermeister Johann Berger und Herr Gemeinderath Anton von Jäger, sind in Folge der Landtagssitzungen am Erscheinen verhindert. Herr Gem. Rath Edm. Aelschker ist krank, die Herren Gem. Räthe Dr. Angermann Dr. Hochhauser u. Huber sind verreist, Herr Dr. Höfner hat sich entschuldig Tages-Ordnung: Mitteilungen I Section 1. (vertraulich) Gesuch um Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr. 2. Amtsbericht betreffs Anweisung einer WitwenPension. 3. Ansuchen um Unterfertigung einer LöschungsErklärung. 4. Rekurs gegen eine Armenrats-Entscheidung. 5. Wahl der Militärtaxbemessungs-Commission pro 1895 6. Bericht über die erfolgte Schätzung des von Anna Müller dem Armenfonde Steyr testirten Hauses am Eysenfelde. 7. Rekurs des Johann Ernst gegen eine baupolizeiliche Entscheidung: 8. Zuschrift der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg betreffs der Mängel der Strassenbeleuchtung in Steyr. II. Section. 9. Amtsbericht betreffs Vergebung des Stadttheaters pr 1894/5. 10. Monturs-Eingabe pro 1894 11. Amtsbericht über den Stadtkassa Journals-Abschluß pro Dezember 1893. 12. Amtsbericht über das Erträgnis der Bier und Branntwein-Verbrauchs-Umlage im Jahr 1893 und der anzuweisenden Perceptionskosten.
III. Section. 13. Amtsbericht betreffs Abgabe der Erklärung hinsichtlich der Übernahme der Herstellungskosten für den anläßlich des projectirten neuen Quaibaues am rechten Ufer der Enns notwendigen Bau eines Hauptareales. 14. Ansuchen des Obercommandos der freiwilligen Feuerwehr um Beistellung eines Locals für die neu anzuschaffende mechanische Rettungsleiter. IV. Section 15. Verleihung einer Simon Zachhuber'schen Seidenstrumpfwirker-Pfründe pro monatlich 10 fl. 15 xr. 16. Begebung der Zweithurn'schen StiftungsInteressen pr 1894. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit bestimmt als Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinde Räthe August Schrader und Gottfried Sonnleitner und erklärt die Sitzung um 3 Uhr für eröffnet: Der städt. Amtsleiter erstattet sodann folgende Mitteilungen: a. Die kk. Statthalterei hat mit Erlaß vom 12. Jänner 1894 Z. 252/II. das hiesige St. Anna Spital als eine allgemeine öffentliche Kranken anstalt anerkannt und die Verpflegstaxe per Kopf täglich mit 85 xr festgesetzt. (Wird dieser Erlaß verlesen) Z: 1275. Wird zur Kenntnis genommen.
b. Laut Statthalterei Erlaß vom 20. /12 1893 Z. 19033/II hat das hohe kk. Ministerium des Innern bewilligt daß die besondere Haftung der Stadtgemeinde Steyr per 10.000 fl. für die Spareinlagen und die statutenmäßige Verzinsung bei der Sparkassa Steyr nur so lange fortzubestehen hat, bis der Reservefond die Höhe von 5 % der Spareinlagen erreicht haben wird. Die allgemeine Haftung der Stadtgemeinde mit den vereinigten Gemeinden bleibt aufrecht. Wird zur Kenntnis genommen Z: 372. c. Laut Kundmachung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr vom 20. Janner 1894 Z: 1185 liegen die Wählerlisten der Wahlberechtigten GemeindeMitglieder in der Gemeinde Kanzlei durch 4 Wochen zur allgemeinen Einsicht auf und können Einwendungen gegen dieselben vom 10-17. Februar im StadtSecretariate eingebracht werden. Wird zur Kenntnis genommen. d. Die Gesellschaft für Gas-Industrie in Augsburg hat mit Schreiben vom 9. Jänner d. J. die von ihr gewählten Schiedsrichter nämlich die Herren Dr. Ludwig Lichtenstein und Dr. Josef Frühwald, Hof- und GerichtsAdvokaten in Wien nahmhaft gemacht. In Vollziehung des Gemeinde-Raths-Beschlusses vom 29./12 1893 betreffend die Beseitigung der Mängel der öffentlichen Beleuchtung wurde an die genannte Gesellschaft folgendes Schreiben gerichtet:
Z 934 1894 In letzterer Zeit mehrten sich die begründeten Klagen über schlechte Instandhaltung der öffentlichen Gasbeleuch tung in Steyr derartig, daß sich der Gemeinderath in seiner Sitzung am 29. Dezember 1893 veranlaßt gesehen hat, das Amt zu beauftragen, nunmehr die Bestimmungen des §. 27 des bestehenden Vertrages zu handhaben; Das städt: Bauamt ist beauftragt, allwöchentlich betreffend lit: a und b des §. 27 zu berichten, wohingegen das städtische Polizei-Inspectorat beauftragt ist, durch die in jedem der fünf Rayone vor Mitternacht und nach Mitternacht durch je 4 Stunden im Dienste stehenden Polizei-Patrouillen bezüglich der öffentlichen Beleuchtung z rapportieren, auf Grund welcher unter Diensteid erstatteten Meldungen sodann gemäß lit. c und d des §. 27 des Vertrages die monatliche Rechnung über die Kosten der öffentlichen Beleuchtung vom Amte richtig zu stellen sind. Die betreffenden Meldungen werden der Direktion einer geehrten Gesellschaft zur Kenntnis übermittelt damit diselbe alsbald das Geeignete veranlassen kann. Seither konnten Übelstände auch während der ganzen Nacht mittelst Telephon der Gasanstalt gemeldet werden und giengen Aufsehe seitens der Gasanstalt herum, welche wenigstens den guten Willen zeigten Abhilfe zu schaffen, daher auch von hieramts von lit. c und d des §. 27 kein Gebrauch gemacht wurde. Jetzt kann man in der Nacht in die Gasanstalt nicht telephonieren und ist auch niemand zu sehen, der in der Nacht Nachschau hält Die betreffende Meldung vom 14. Dezember 1893 ferner die Meldungen von Anfangs Jänner 1894 und die darauf Bezug habende Anschrift der Werks-Direktion vom 9. Jänner 1894 ferner die letzte Meldung vom 15. Jänner 1894 folgen zur gefälligen Einsicht mit. Wie hieraus ersichtlich, ist es hieramts nie verlangt wor den, daß eingefrorene Leitungen noch in der Nacht aufgewärmt werden sollen, sondern wurde nur die Mittheilung behufs möglicher Abhilfe gemacht und erwartete man hierübe die vertragsmäßigen Verfügungen, nicht aber derartig gehaltene Antworten.
Die öffentliche Beleuchtung war insbesonders vor Eintritt der strengen Kälte miserabel und brannten oft 10 bis 15 Laternen gar nicht oder doch in so geringem Maße, daß von einer Beleuchtung nicht mehr die Rede sein konnte, was aber den Anlaß zu den eigentlich maßgebend gewesenen Beschwerden bildete, war der Umstand, daß niemand zu sehen war, der durch Reinigung der Brenner wenigstens den Versuch gemacht hätte die Beleuchtung zu verbessern. Unter solchen Umständen wird jedermann und wohl auch eine geehrte Gesellschaft begreiflich finden, daß die Stadtgemeinde von den ihr gemäß §. 27 des Vertrages zustehenden Rechten Gebrauch macht und unter anderem beiden Monatsrechnungen über die Kosten der öffentlichen Beleuchtung für das thatsächlich der öffentlichen Beleuchtung nicht gelieferte beziehungsweise nicht verbrauchte Gas einen entsprechenden Abzug machen läßt. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr, am 15. Jänner 1894 Der Vicebürgermeister: J. Redl m/p. Löbliche General Direktion der Gesellschaft für Gas Industrie Augsburg
Auf dies hin folgte ein längeres Antwortschreiben über welches die Rechtssection referieren wird. Die vom städt. Ingenieur vorgenommene photometrische Messungen der Lichtstärke des Gases ergaben ein günstiges Resultat und es sind auch die Meldungen der Polizei Patronillen über die öffentliche Beleuchtung im allgemeinen etwas günstiger geworden. Wird zur Kenntnis genommen. Hierauf wird zur Erledigung der TagesOrdnung geschritten. I. Section. Referent. Herr Gemeinde Rath Dr. Kurz. 1. Alois Wieser Stadtträger und Holzschuhmacher Öhlbergasse N°. 3 bittet um Aufnahme in den Gemeinde Verland. Diesem Ansuchen wird gemäß des Sections Antrages einstimmig Folge gegeben. Z. 1080. 2. Der städt: Official in Pens. Herr Franz Wittigschlage ist am 2. d.M. gestorben. Die Section beantragt der Witwe desselben Frau Rosalia Wittigschlager die Pension jährlicher 316 fl. ab 1. Februar 1894 anzuweisen. Einstimmig angenommen. Z: 1 Praes. 3. Dr. Franz Blochschmidt kk. Notar in Waidhofen a/d Ybbs ersucht um Unterfertigung einer Löschungs-Erklärung über die aus dem Contracte do Wien 11./10 1778 der Stadt Steyr zugestandenen Rechte gegenüber
der Canalbaugesellschaft. Da diese Rechte längst erloschen sind, wird über SectionsAntrag einstimmig beschlossen diese LöschungsErklärung auszufertigen. Z: 10. 4. Am 31. Oktober 1893 erschien Herr Edmund Schwarz, Hausbesitzer in Steinbach im Amte und gab zu Protokoll, daß die nach Steyr zuständige Theres Prechler, welche etwas blödsinnig sei und nichts verdienen könne bei ihm durch ein halbes Jahr gewohnt habe und hiefür den Mietzins von 7 fl schulde, um dessen Begleichung er ersuche. Theres Prechler hierüber einvernommen gab an, daß sie bei Herrn Schwarz während der angegebenen Zeit nicht gewohnt hat, sondern nur die Einrichtung ihrer verstorbenen Mutter dort stehen gelassen hat, weil Herr Schwarz sie versicherte, sie brauche hiefür nichts zu bezahlen. Sie würde ohne diese Versicherung das Quartier sofort geräumt haben. Auf Grund dieses Sachverhaltes hat der Armenrath in seiner Sitzung vom 4. Dezemb. 1893 das Ansuchen des Edmund Schwarz einstimmig abgewiesen und demselben weiters bedeutet, daß sein Anspruch lediglich eine PrivatForderung ist auf die einzugehen der Armenrath Steyr keine Verpflichtung hat, da nach den Vorschriften über die Armenbehandlung nur die der Aufenthaltsgemeinde notwendigerweise erlaufenen Kosten zu ersetzen sind
und Privatpersonen kein Regressrecht zusteht. Gegen diese abweisliche Erledigung hat nun Eduard Schwarz den Rekurs überreicht. Die Section beantragt: Diesem Rekurse kann nicht stattgegeben werden, da der von dem Recurrenten angesprochene Mietzins von der angeblichen Mieterin nicht als liquid anerkannt wird und überdies der Gemeinde keine Verpflichtung obliegt eine Schuld der Teres Prechler zu zahlen. Einstimmig angenommen Z. 23305. 5. Laut Amtsberichtes vom 18. Jänner 1894 sind in die Militärtaxbemessungscommission pro 1893, 2 Mitglieder und ein Ersatzmann zu wählen. Die Section beantragt als Mitglieder die Herren Jakob Kautsch und Leopold Huber als Ersatzmann Herr Georg Lintl zu wählen. Einstimmig angenommen. Z: 1204. 6. Infolge Gemeinderatsbeschlusses vom 29. Dezember 1893 wurden über den Werth des von Frau Anna Müller dem städt. Armenfonde vermachten Hauses Leopoldgasse 17 eingehende Erhebungen gepflogen welche folgendes Resultat ergaben. Das Haus wurde bei der Inventur auf 1150 die Fahrnisse auf 42 fl 70 xr geschätzt. Dem entgegen stehen Passiva mit 867 fl 31 xr, die Kosten des laut Bauamtsberichtes erforderlichen Reparaturs Arbeiten sind mit 180 fl
die auf dem Hause lastende Servitut des Wohnungsrechtes für Landovsky im Werthe von jährl. 48 fl, die Steuern mit jährl. 27 fl 38 xr und die Instandhaltungskosten mit 1 % des Werthes mit 11 fl 50 xr, so das jährlich nur ein Reinertrag von 27 fl 12 xr erübrigt. Da dieses Erträgnis mit den Administrationsarbeiten in keinem günstigen Verhältniß steht, beantragt die Section sich dem Antrage der I. Section (Verzichtleistung auf die Erbschaft) anzuschliessen. Z: 22420/1893. 7. Johann Ernst, Besitzer des Magazinsgebäudes CN. 586 in Aichet, hat gegen den Bescheid der Stadtgemeinste Steyr vom 15./12. 1893 Z. 22146, mit welchem sein Ansuchen um Ertheilung des Adaptirungs-Consenses für das Magazinsgebäude CN. 586 in Aichet nicht in Amtshandlung gezogen wurde, weil nach den vorgelegten Adaptirungsplan den Vorschriften über die Mauerstärke nicht entsprochen wird, den Rekurs ergriffen. Nachdem die gestellte Bedingung in den Vorschriften der Bauordnung begründet ist, beantragt die Section dem Recurse aus den Gründen des rucurirten Bescheides keine Folge zu geben. Einstimmig angenommen. Z: 23247/1893 8. Auf das von der Gemeinde Vorstehung an die Gesellschaft für Gasindustrie in Augsturg gerichtete Schreiben betreffend die Beseitigung der Mangel der öffentlichen Beleuchtung hat diese Gesellschaft ein längeres Schreiben anher gesendet,
dessen Inhalt dahin gipfelt, daß die Ursache der schlechten Beleuchtung ungünstige TemperaturVerhältnisse sind und daß die Gesellschaft an der öffentlichen Beleuchtung einen nicht unbedeutenden Verlust trage, und sonach der Meinung sei, daß sie ohnehin ihren Verpflichtungen nachkomme. Wird zur Kenntnis genommen. Z: 1358 II. Section Referent. Herr Sections Obmann Gemeinde-Rath Mathias Perz. 9. Laut Amtsberichtes vom 18 d.M. endet der mit dem Theater-Director Moriz von Barth abgeschlossene Vertrag mit 18. März d. J. Heute den 26. d.M. wurde von dem Genannten ein Gesuch eingebracht, in welchem derselbe um Wieder-Verleihung des Stadttheaters pr 1894/95 unter denselben Begünstigungen wie heuer nämlich mit der ausnahmsweisen er- höhten Subvention von 1200 fl ansucht. Derselbe bittet ferner um die Bewilligung noch durch circa 4 Wochen nach Ostern spielen zu dürfen und ersucht um Neutapezirung der Logen. Die Section beantragt das Stadttheater dem Director Moriz v. Barth für die Saison 1894/95 unter den bisherigen Bedingungen und Subvention von 600 fl zu vergeben. Gleichfalls wolle der löbl. Gemeinderath demselben das Stadttheater ab Ostern l. J. noch
circa 4 Wochen zu Vorstellungen überlassen mit der Bedingung, daß dadurch der Gemeinde keine Auslagen erwachsen. Über das weitere Ansuchen, das in den Logen Tapeten anzuschaffen wären, sollten hierüber vom Bauamte Erhebungen gepflogen werden. Sollte Herr Moriz v. Barth das Stadttheater unter den oben angeführten Bedingungen und einer Subvention von 600 fl nicht übernehmen, so wäre dasselbe im Offertwege auszuschreiben. Gemeinde-Rath Kautsch beantragt das Stadttheater für die Saison 1894/95 unter den bisherigen Bedingungen mit einer Subvention von 600 fl auszuschreiben und dem Ansuchen um Bewilligung nach Ostern noch 4 Wochen spielen zu dürfen, keine Folge zu geben, da dann durch Aufführung der neuesten Stücke der künftige Director Einbuße erleidet, was man vermeiden solle. Gemeinde Rath Lintl unterstützt diesen Antrag. Der Referent erklärt sonach, daß die Section sich auch dem Antrage des Gem. Rathes Kautsch anschliesse, worauf derselbe einstimmig angenommen wird: Z: 1168. 10. Das städt: Polizei-Inspectorat legt das Verzeichnis der neu anzuschaffenden Monturssorte für die städt: Sicherheitswache und die Amtsdiener vor, es sind dies 5 Mäntel,
2 Waffenröcke, 19 Blusen, 19 Winterhosen, 14 Sommerhosen 18 Westen, 18 Kappen, 12 Port-epees 10 Signalpfeifenschnüre. Z: 1287. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath möge die Anschaffung der vorstehenden Monturssorten für die städt: Sicherheitswache und Amtsdiener bewilligen; worüber eine Offertausschreibung mit dem Termin bis 15. Februar d. J. von Seite des Amtes zu veranlassen sei. Gleichzeitig wolle der löbliche Gemeinderath die Finanz-Section ermächtigen, die einlangenden Offerte zu öffnen und die Muster unter Beiziehung eines Sachverständgen zu prüfen, um die Vergebung sofort vornehmen zu können. Gemeinde Rath Sonnleitner wünscht eine andere Art der Vergebung dieser Arbeiten damit mehr Geschäftsleute berücksichtigt werden können. Der Referent bemerkt, daß die Lieferung dieser Arbeiten in den Localblättern ausgeschrieben wird und jeder Kleidermacher concuriren könne. Nach kurzer Debatte wird der Sections-Antrag einstimmig angenommen. Z: 1287. 11. Das städt: Cassaamt erstattet über die Geldgebahrung im Dezember 1893 folgenden Bericht. Resultat über die Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate Dezember 1893.
Einahmen im Monate Dezember 1893 fl. 23.544 81 1/2 Cassarest vom Vormonate 14.857 32 gibt an Gesammt: Einnahmen pro Dezember 1895 fl 38.402 13 1/2 Ausgaben im Monate Dezember 1893 fl 38.402 13 1/2 Darunter der Cassa Gebarungsfond pro fl 7001 03 Cassaüberschuß am Jahresschlüsse 1893 Die gesammten Jahres Einnahmen betrugen fl 310.708 56 die gesammten Jahres Ausgaben betrugen fl 310.708 56 Der gesammte bare Geldverkehr bei sämmtlichen 10 Hauptcassen (mit Ausschluß der 7 Subcassen) betrug im Jahre 1893 fl 840.595 86 Nachweisung des Activstandes der Stadtgemeinde Steyr am Jahresschlusse 1893. 1. Cassebarschaft mit Ende des Jahres 1893 fl. 7001 03 2. Einnahms Rückstände fl 6400 (Gemeinde Unlagen) 3. Acliv Capitalien in öffentlichen Fonden im Nennwerte von 35.700 fl bewertet nach dem Curse mit Ende des Jahres 1893 fl. 35.706 75
4. Steyrthalbahnactien im Nennwerte von 300.000 fl angenommen mit a 50 fl per Stück. fl 150.000 5. Activ Capitalien bei Privaten fl 600 6. Wert der städt. Gefälle und nutzbaren Rechte fl 324.736 7. Wert der Gebäude und Grundstücke fl 1,031.971 37 8. Wert der neuerhauten drei eisernen Hauptbrücken mit ihren gesammten Baukosten 400.000 9. Wert der Einrichtungsstücke und Gerätschaften, Baumaterialien, Werkzeuge und Requisiten Vorräthe fl 45.000 Summa des Achiv Vermögens fl 1,971.415 15 Specification des Passivstandes der Stadtgemeinde Steyr am Jahresschlusse 1893. An die hiesige Sparkasse 1. Real Hypothecar Darlehen (unificirt) mit fl 1,000.000 2. Nicht bezahlte Amortisationsquote obigen Darlehens im Jahre 1893 fl 50.000 3. Schwebendes Darlehen aus dem Jahre 1892 per 50.000 An Private.
4. Schuld an die österr. Alpine Montangesellschaft für den Bau der drei eisernen Hauptbrücken fl 144.734 31 Summe des Passiv Vermögens fl 1,244.734 31 Stadt-Cassaamt-Steyr am 31. Dezember 1893 Hans Paarfusser m.p. Jandaurek m.p. Stadtcassier Controlor. Das Aktiv-Vermögen der Stadtgemeinde beträgt 1,971.415 fl 15 xr das Passsivum 1,244.734 fl 31 xr, in welchem Betrage das aufzunehmende Darlehen per 300,000 fl bis auf die Interkallarzinsen und Gebühren bereits eingerechnet ist. Das Cassa-Journal wurde von den Herren Gemeinde Räthen Perz und Turek geprüft und richtig gefunden. Wird genehmigend zur Kenntnis genommen Z. 1455. 12. Laut Bericht des städt: Cassaamtes betrug die Bier-Erzeugung im Jahre 1893 in Steyr 30.928,99 Hectl. Die Bier Einfuhr 27.646,08 Hectl. die Ausfuhr 17.272,75 Hectl., somit war eine Consumation von 41.302,32 Hectl. Der Netto Ertrag der Verbrauchsumlage auf Bier war im Jahre 1893 33.041 fl 75 xr. Die Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige
Flüssigkeiten ergab ein Reinerträgnis von 1073 fl 89 xr. Zur Kenntnis Z 1383 1384 III. Section Referent Herr Gemeinde Rath August Schrader. 13. Zu Folge des Gemeinderathsbeschlusses vom 29./12. 1893 wurde mit sämmtlichen Hausbesitzern in Ennsdorf wegen Tragung der Kosten der Einzapfung in den projectirten Sammelkanal in Verhandlung getreten. Dieselben haben sich bereitwilligst verpflichtet die Einzapfungen auf ihre Kosten herzustellen. Die Kosten des Sammelkanales per 1800 fl findet in Post XVI P. 13 (unvorhergesehene Auslagen) ihre präliminarmässige Bedeckung. Die Section beantragt daher die Erklärung abzugeben, den in den beabsichtigten ärarischen Quaibau zu führenden Hauptkanal aus Gemeindemitteln herzustellen. Einstimmig angenommen. Z: 21586 14. Die freiwillige Feuerwehr in Steyr hat mit Eingabe vom 2. November v. J. um Erbauung eines Depot zur Unterbringung
der neu anzuschaffenden Rettungs- und Feuerleiter angesucht. Die von der Gemeinde Vorstehung einberufene Comission beantragt dieses Depot am städt, Viehmarkplatze links an der Einfahrt zu erbauen. Das Ober-Commando der freiw. Feuerwehr hat bei dieser Gelegenheit den Wunsch nach Schaffung eines heizbaren Trockenthurmes zum Ausdrucke gebracht, welcher im Hofraume des Exjesuitengebäudes erbaut werden könnte. Nach dem vom städt. Bauamte ausgearbeiteten Kosten-Voranschlage kostet der Bau des Depot 1200 fl der des Trockenthurmes 950 fl zusammen 2150 fl. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle die von der freiw. Feuerwehr, angesuchten Bauherstellungen zur Unterbringung der neuen Rettungsleiter und der Steigerrequisiten, am Viehmarkplatze, (Schönau) ferner, eines Thurmes, zum trocknen der Schläuche, im Hofraume des Exjesuitengebäudes, mit Rücksicht auf die Dringlichkeit dieser Bauherstellungen im Interesse der öffentl. Sicherheit, bei Feuersgefahr, bewilligen und die erforderlichen Kosten mit zusammen 2100 fl auf Post XVI Punkt 13,(außerordentl. Auslagen) des Präliminares, für das laufende Jahr anweisen.
Gemeinde Rath Lang bemerkt, daß die Anschaffung einer freistehenden Rettungsund Feuerleiter wegen der Telephon und Elektricitäts Leitungen nothwendig wird und daß diese Leiter in dem Depot der Freiw. Feuerwehr nicht untergebracht werden könne, daher ein neues Depot geschaffen werden müsse. Ebenso, sei die Anlage eines Trockenthurms für die Schläuche eine Nothwendigkeit, da die heutige Art des Trocknens derselben oft 14 Tage in Anspruch nimmt dieselben somit oft längere Zeit hindurch nicht brauchbar sind. Übrigens werden die Schläuche im Trockenthurme conservirt so daß dieselben länger halten und hiedurch ein Ersparnis erzielt wird. Er empfielt daher den Sections Antrag zu zustimmn. Gem. Rath Kautsch unterstützt gleichfalls den Sections Antrag. Derselbe wird sohin einstimmig angenommen. Z: 19490. IV. Section Referent Herr Gemeinde Rath Kanz Tomitz. 15. Die Simon Zachhuber'sche Seidenstrumpfwirker Pfründe per monatlich 10 fl 15 xr wird gemäß des Sections Antrages einstimmig der Maria Zimmermann verliehen. Z: 21922 16. Die Interessen der Alois Zweithurn'schen Stiftung per 8 fl werden an folgende Bewerber vertheilt:
Theres Reder, Anna Derflinger, Theres Nimpfer, Theres Inselsbacher, Anton Schmidtmayr, Johann Unzeitig, Anna Riegler und Gregor Molterer. Z: 21940. Über die Umfrage des Herrn Vorsitzenden, ob Jemand das Wort erwünscht ersucht Gemeinde Rath Kautsch in Erwägung zu ziehen, ob die GemeinderathsSitzungen nicht für 5 Uhr anberaumt werden können. Der Herr Vorsitzende sagt zu, diesem Wunsch ab Ostern d. J. zu entsprechen. Gemeinde Rath Reitter ersucht um Verlegung des Schuttablagerungs-Platzes am rechten Ennsufer und ersucht zu erwägen, ob der Ablagerungsplatz nicht flußabwärts außerhalt des bewohnten Stadttheiles verlegt werden könne. Der Herr Vorsitzende erklärt das Bauamt zu beauftragen diesbezüglich Erhebungen zu pflegen. Gemeinde Rath Tomitz ersucht, sich an den Herrn Bürgermeister und Landtags-Abgeordneten J. Berger zu wenden mit der Bitte, er möge sich für die Ausdehnung des Wochenmarktszuges bis Hiflau verwenden. Der Herr Vorsitzende sagt zu, diesbezüglich
mit Herrn Bürgermeister Rücksprache zu pflegen. Da sich weiter Niemand mehr zum Worte meldet, erklärt der Vorsitzende die Sitzung um 1/2 5 Uhr für geschlossen. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer
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