Ratsprotokoll vom 29. Dezember 1893

k.k. Kreisgerichtes Steyr vom 13. December 1893 Z. 2857 die Erklärung dahin abzugeben, auf diese Erbschaft zu verzichten und demgemäß auch die Berichtigung der bereits geforderten Gebühren pr zusammen 6 fl 15 xr abzulehnen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann betont, daß der Werth des fraglichen Hauses nicht festgestellt sei, es könne ferner von den sichergestellten Kapital bereits einige 100 fl abgezahlt sein, ferner möge mit Landovsky in Verhandlung getreten werden, ob er nicht auf das ihm eingeräumte Verwaltungsrecht verzichte. Er beantrage daher die Section zu ersuchen in diesem Sinne noch weitere Erhebungen zu pflegen. Dieser Antrag wird von den Herren Gemeinderäthen Kautsch, Dr. Kurz, Lintl unterstützt und da sich auch die Section demselben anschließt einstimmig angenommen. 22419 u. 22420 Punkt 3 der Tagesordnung: Nachdem über Aufforderung des Herrn Vorsitzenden die Vertreter der hiesigen Presse sich entfernt hatten,

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