ganze Einrichtung dieser Wohnung und den beim Hause befindlichen Garten lebenslänglich unentgeldlich zu benutzen. Die für dieses dem Franz Landovsky eingeräumte Recht entfallenden Staatsgebühren soll der als Erbe eingesetzte Armenfond zu tragen haben. Franz Landovsky soll auch, so lange er im Hause ist, das Recht haben das Haus zu verwalten, so daß die zu vermiethenden Wohnungen nicht an eine Parthei welche ihm nicht genehm ist vergeben werden können Laut genommener Einsicht im Grundbuche der Stadt Steyr (Einl. Zahl 388) haften auf diesem Hause, welches die Erblasserin Anna Müller mit notariellem Kaufvertrage vom 7. März 1885 Z. 818 sammt allem Zubehör von dem Vorbesitzer Franz Landovsky um 1225 fl getauft hat, zu Gunsten der Sparkasse Steyr 3 Posten und zwar zu 700 fl, 100 fl und 200 fl mithin zusammen 1000 fl daher es wohl keiner weiteren Begründung bedarf, wenn die Section den Antrag stellt: Der löbliche Gemeinderath der Stadt Steyr wolle in Vertretung des Armenfondes Steyr beschliessen: Es sei auf Grund der Aufforderung des
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