Die Dienstzeit wird ihm vom 1. März 1889 an gerechnet das ist von seiner Zeit an wo er seine erste definitive Anstellung erlangte (In Iglau Stadt mit eigenem Statute) Er wird in die IX. Rangsklasse eingereiht und zwar mit Rücksicht auf seine bisherigen Dienstjahre unter Anrechnung der Quinquenalzulagen in die Gehaltsstufe mit 1300 fl mit 350 fl Quartiergeld wenn ihm nicht ein entsprechendes Naturalquartier zugewiesen wird. Ferner erhält er eine Personalzulage von 250 fl jedoch ist er hiefür verpflichtet sämmtliche Stadtphysikatsagenden zu besorgen. Nachdem er als Spitalsarzt und auch bei Besorgung der Agenden des Stadtphysikates häufig üblen sanitären Einflüssen ausgesetzt ist, wird ihm für seine Frau und seinen Kindern der normalmäßige Pensionsanspruch beziehungsweise Erziehungsbeitrag-Anspruchs auch vor vollendeten 10ten Dienstjahre zugesichert. Herr Gemeinderath Georg Lintl erklärt, mit dem Sectionsantrage einverstanden zu sein, nachdem die Verpflichtung der
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