des städt. Verzehrungssteuer-Zuschlages im bisherigen Ausmasse von 30 %. Beschluß einstimmig nach Antrag. III. Der löbliche Gemeinderath möge beim hohen oberösterreichischen Landtage einschreiten: 1. Um die Bewilligung der Aufnahme eines Hypothekar Darlehens im Betrage von 300.000 fl behufs Bezalung der restlichen Brückenbaukosten, beziehungsweise behufs Bezalung des zu diesem Behufe einstweilen aufgenommenen conto corrente per 300.000 fl. 2. Um die Bewilligung des jeweilig möglichen Verkaufes der GemeindeZinshäuser am Franz-Josefplatz N.° 8 und 10 und in der Bahnhofstrasse N°. 10, 12, 14 und 16 (auf Grundlage eines 4%igen Zinserträgnisses) einzuschreiten damit die Stadtgemeinde Steyr in die Lage kommt, entweder auf obiges Darlehen größere Abzalungen zu leisten oder aber den schon seit Jahren in Aussicht genommenen Bau der Kaiser Franz Josefs-Industriehalle und eventuell den Bau eines
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