Ratsprotokoll vom 24. November 1893

Ordentliche Ausgaben dazu gerechnet mit 232.150 fl ergibt ein Gesammt Erfordernis von 574.150 fl Hievon erscheinen durch die ordentlichen Einkünfte bedeckt 95.400 fl und sind somit durch außerordentliche Einkünfte noch aufzubringen bare 478.750 fl Zur Bedeckung dieser sich ergebenden Bedarfssumme per 478.750 fl beantragt das Comité die Einstellung folgender außerordentlicher Einnahmsposten. D. Außerordentliche Einnahmen: 1. Gemeinde-Umlagen von einem Steuergulden per 200.000 fl zu 60% 120.000 fl 2. Zinskreuzer 10.000 fl 3. Verbrauchsumlagen von Bier und Spirituosen 45.000 fl 4. Verzehrungssteuer-Zuschläge zur Fleisch- Wein- und ObstmostConsumation 7.000 fl Aufnahme eines Darlehens bei der hiesigen Sparkasse zur Deckung der restlichen Brückenbau Schulden rund 300.000 fl Außerordentliche EinnahmenEgänzung 482.000 fl Das unterdeckte Erfordernis hiemit verglichen 478.750 fl

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