Lehrkräfte an den hierstädtischen Volks- und Bürgerschulen sind beim k.k. Stadtschulrathe um Erwirkung des ihnen für das Jahr 1893 bewilligt gewesenen Quantiengeldperzent-Ausmasses, sowie um Vorabfolgung desselben in vierteljährigen Raten vorhinein auch für das Jahr 1894 bittlich geworden. Desgleichen haben die Hilfslehrerin für französische Sprache sowie die Arbeitslehrerinnen um Wiederbewilligung ihres Quartiergeldbeitrages per je 20 fl die Bitte gestellt. Nachdem der löbliche k.k. Stadtschulrath diese sämmtliche Ansuchen mit dem Bemerken befürwortend anher in Vorlage brachte, daß gegen keine Lehrkraft ein Ausschliessungsgrund obwaltet, beantragt die Section der löbliche Gemeinderath wolle in Stattgebung der vorliegenden Einschneitten das pro 1893 bewilligt gewesene Percent-Ausmaß nehmlich: 25 % des Grundgehaltes für die Unterlehrer und Unterlehrerinnen 25 % des Grundgehaltes für die verheirateten Lehner und 20 % des Grundgehaltes für die ledigen Lehrer und für die Lehrerinnen und zwar insoweit selben keine
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