schiedenen Seiten beschäftigt sind. Er sei mit dem Sectionsantrage einverstanden, weil die 600 fl nur für diesen Fall bewilligt wenden und es dem Gemeinderathe überlassen bleibe, die 600 fl nächstes Jahr nicht mehr zu bewilligen. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser erwidert, daß der Section die Musikverhältnisse im Theater bekannt seien. Das Schwierige an der Sache liege darin, daß unsere Musiker in der einen und anderen Richtung thätig sind, hiedurch sei es dem Direktor unmöglich, eine entsprechende Musik beizustellen. Die Gemeinde habe im verflossenen Jahre dem Director eine Remuneration aus dem Grunde gegeben, weil er seine Rechnung nicht gefunden hat. Wenn man dem Director zu seiner Auslage von 3000 fl, für die Musik eine kleine Unterstützung gewährt so habe doch das Theaterpublikum etwas. Von diesem Gesichtspunkte habe die Section den Betrag unter der besagten Bedingung bewilligt. Er sei aber nicht der Anschauung des Herrn Dr. Angermann. Die Gemeinde
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