und hat auch keiner ein solches Ansuchen gestellt, wie das heute vorliegende. Da könnte einmal ein Director kommen, bei dem die Schauspieler Streike machen und sagen, die kommen einen Tag und den andern nicht und die Gemeinde müßte dem auch eine Subvention geben. Der Director könne ja auch mit den Musikern einen Vertrag abschliessen wie mit den Schauspielern. Aussendem glaube er, daß durch die Heranziehung fremder Musiker den hiesigen Musikerin ein Verdienst entzogen würde. Auch würden die 600 fl eine ständige Belastung für die Gemeinde sein und er werde für die Bewillung derselben nicht stimmen. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger bezeichnet das vorliegende Ansuchen als einen ganz neuen Fall. Ein Theater Director habe zwar schon um eine Subvention angesucht aber um eine Musiksubvention noch nie. Diese 600 fl müssen, nachdem ein Vergnügungsfond nicht bestehe, aus dem Steuergulden der Gemeinde
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