Ratsprotokoll vom 24. November 1893

Protokoll über die VIII. ordentlichen Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 24. November 1893. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Johann Berger, Der Vicebürgermeister: Herr Johann Redl. Die Gemeinderäthe: Herr Dr. Alois Kurz Herr Dr. Franz Angermann Herr Georg Lintl Herr Leopold Anzengruber Herr Mathias Perz Herr Carl Auböck Herr Emil Göppl Herr Ferdinand Reitter Herr Dr. Johann Hochhauser Herr Gottfried Sonnleitner Herr Johann Scholz Herr Dr. Friederich Höfner Herr Johann Hettl Herr August Schrader Herr Anton Jäger v. WaldauHerr Josef Tureck Herr Jakob Kautsch Herr Franz Tomitz Herr Franz Lang Ferner sind anwesend der städt. Amtsleiter Herr Stadtsekretär Fritz Hähnel und als Schriftführer, städt. Kanzlist Franz Schmidbauer. Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Edmund Aelschker und Josef Huber. Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Tagesordnung.

Mittheilungen. I. Section. 1. vertraulich: Personalien. 2. Rekurs gegen die Abweisung eines Entschädigungsansuchens für eine Kanalherstellung. II. Section. 3. Gesuch um käufliche Überlassung eines Antheiles der öffentlichen Grundparzelle N°. 1395/5 am Wieserfeld. 4. Gesuch um käufliche Übernahme eines Grundes und der darin befindlichen Quelle in Aichet. 5. Amtsbericht betreffs Wiedereinhebung der Verbrauchsumlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten im Jahre 1894. 6. Amtsbericht über den Stadtkasse JournalsAbschluß pro Oktober 1893. 7. Gesuch um pachtweise Wiederüberlassung des städt. Haft- u. Ländgefälles pro 1894. 8. Gesuch des Theater-Directors um eine Subvention von 600 fl zur Entfaltung einer Theater Musik. IV. Section. 9. Gesuche der Lehrkräfte an den hiesigen Volks- und Bürgerschulen um Wiederbewilligung des bisherigen Quartiergeldperzentausmasses. 10. Eingabe mehrerer Parteien in den Gemeinde Zinshäusern am Franz Josef Platze um Entfernung von 6 Platanenbäume. Comité Bericht betreffend die Präliminarien pro 1894

Der Heer Vorsitzende constatirt im Sinne des § 50 Absatz 3 u. 2 des Gemeinde Statutes die Anwesenheit von zwei Drittheilen des Gemeinderathes, ersucht zu Verifikatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Mathias Perz und Johann Redl und erklärt die Sitzung für eröffnet. Hierauf erstattet der Amtsleiter folgende Mittheilungen: a. Der Verein der Schulfreunde in Steyr ladet zu der am 23. Dezember 1893 um 1/5 Uhr nachmittags im Turnsaale der Realschule stattfindenden Schuhvertheilung und zu der sich daran schliessenden um 6 Uhr abends beginnenden Weihnachtsfeier des Kaiser Franz Josef Knabenhortes ein. Wird zur Kenntnis genommen 2. 20276. b. Mit dem Erlasse vom 31. Oktober 1893 Z: 42781 hat das hohe k. k. Handelsministerium in Erledigung des Einschreitens des Gemeinderathes, Handelsgremiums und Gewerbevereines von Stadt Steyr vom 26. Mai l.J. um Erlassung eines Hausirverbotes für diese Stadt anher eröffnet, daß das Handelsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und der Finanzen sich nicht

bestimmt findet diesem Ansuchen folge zu geben. Die Angelegenheit wird daher laut des citirten Erlasses vorläufig auf sich zuberuhen haben, wofür einerseits der Umstand maßgebend ist, daß die im § 5 der Vollzugsvorschrift zum kaiserl. Patente vom 4. September 1852, R.G.Bl. Nr. 252 als Voraussetzungen eines solchen Gebotes bezeichneten ganz besonderen Gründe im vorliegenden Falle nicht als vorhanden anerkannt wenden und andererseits in Betacht kommt, daß die ehebaldige Einbringung des Gesetzentwurfes betreffend dem Hausirhandel im Reichsrathe in Aussicht steht, daher es sich empfiehlt, daß bis dahin bei Erlaß von Hausirverboten auf Grund des bestehenden kaiserl. Patentes an den diesbezüglich aufgestellten Vorbedingungen strenge festgehalten und daß den durch das künftige Gesetz diesfalls beabsichtigten leitenden Gesichtspunkten derzeit nicht vorgegriffen werde. Linz am 9. November 1893 Der k.k. Statthalter: Pathon m.p. Wird zur Kenntnis genommen Z. 20327.

Hierauf wind zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I Section. Referent Herr Sections Obmann Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau. 1. Herr Dr. Victor Klotz ersucht um definitive Anstellung, als Primararzt für das St. Anna Spital mit Einrechnung einer fünfjährigen Dienstzeit. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath möge Herrn Dr. Victor Klotz ab 1. Jänner 1894 die Stelle des ordinirenden Hausarztes im städt. Spitale in Steyr, mit dem Titel Primararzt unter folgenden Bedingungen ertheilen: Er ist verpflichtet Vormittags und Nachmittags im Spitale Visite zu halten und muß er auch sonst zu finden sein. Ferner ist er verpflichtet die Agenden das Stadtphysikates zu besorgen insolang hierüber von amtswegen keine anderwertige Verfügung erfolgt; in übrigen gelten für ihm dieselben Dienstesnormalien wie für die anderen städtischen Beamten. Die Privatpraxis ist ihm gestattet jedoch nur insoweit als nicht etwa die Spitalsobsorge oder die Besorgung der Agenden des Stadtphysikates darunter leiden.

Die Dienstzeit wird ihm vom 1. März 1889 an gerechnet das ist von seiner Zeit an wo er seine erste definitive Anstellung erlangte (In Iglau Stadt mit eigenem Statute) Er wird in die IX. Rangsklasse eingereiht und zwar mit Rücksicht auf seine bisherigen Dienstjahre unter Anrechnung der Quinquenalzulagen in die Gehaltsstufe mit 1300 fl mit 350 fl Quartiergeld wenn ihm nicht ein entsprechendes Naturalquartier zugewiesen wird. Ferner erhält er eine Personalzulage von 250 fl jedoch ist er hiefür verpflichtet sämmtliche Stadtphysikatsagenden zu besorgen. Nachdem er als Spitalsarzt und auch bei Besorgung der Agenden des Stadtphysikates häufig üblen sanitären Einflüssen ausgesetzt ist, wird ihm für seine Frau und seinen Kindern der normalmäßige Pensionsanspruch beziehungsweise Erziehungsbeitrag-Anspruchs auch vor vollendeten 10ten Dienstjahre zugesichert. Herr Gemeinderath Georg Lintl erklärt, mit dem Sectionsantrage einverstanden zu sein, nachdem die Verpflichtung der

Nachmittags-Visiten in den Anstellungsbedingungen enthalten ist. Einstimmig angenommen. Z: 187 Präs. Die Herr Bürgermeister überträgt den Vorsitz an Herrn Vicebürgermeister und verläßt den Sitzungssaal. 2. Über den Rekurs des Jakob Kickl wegen die Abweisung eines Entschädigung Ansuchens für eine geleistete Kanalherstellung beantragt die Section demselben eine Entschädigung von 9 fl zu zalen, nachdem besagter Kanal theilweise auch im öffentlichen Interesse hergestellt wurde. Herr Gemeinderath Lintl findet diesen Antrag richtig. Er selbst habe sich die Sache angesehen. Er unterstütze den Sections-Antrag. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen Z: 19038 Der Herr Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. II. Section 3. Juliana Kattner und ihr Sohn Franz Kattner, Hausbesitzer in Steyr, ersuchen um käufliche Überlassung eines Antheiles der öffentlichen Grundparzelle 1395/5 im Ausmasse von 6 Kl zum Preise a 2 fl.

Die Section stellt den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle den Gesuchstellern Franz und Juliana Kattner die Grundpanzelle N°. 1395/5 im Mehlgraben im Ausmasse von 6 Kl per Kl um 2 fl zusammen um 12 fl käuflich überlassen. Einstimmig angenommen. Z. 19703. 4. Das Anbot um Ankauf der Baupanzelle N°. 879 und der Grundparzelle N°. 826 in Aichet im Ausmasse von 126 Kl wird der Bausektion zur Begutachtung und Antragstellung zugemittelt. Z. 20225. 5. Das Amt erstattet folgenden Bericht: Im Verwaltungsjahre 1893 wurde gemäß des Gemeinderaths vom 10. Dezember 1892 für den Verbrauch von gebrauten geistigen Flüssigkeiten eine Verbrauchs Umlage von 2 xr pro Liter eingehoben. Bei Beibehaltung dieser Umlage für das Jahr 1894 wäre die die angeschlossene Kundmachung zu erlassen und der Herr Bürgermeister mit dem Abschlusse der Abfindungs-Verträge für von hiesigen Geschäftstreibenden einzuführende Spirituosenmengen betraut. Im Jahre 1893 haben sich nachstehende Geschäftsleute abgefunden:

1. Herr Gustav Gschaider mit 108 fl 2. Gottfried Reis 100 fl 3 Josef Peteler 30 fl 4. Josef Demelbauer 60 fl 5. Frau Anna Skalla 50 fl zusammen daher 414 fl Vom 1. Jänner bis 31. Oktober 1893 wurden von nicht abgefundenen Partheien eingeführt 272 Hect. 88 Lit. und hiefür 545 fl 76 xr entrichtet. zusammen 959 fl 76 xr Die Section beantragt, auch im Jahre 1894 eine Verbrauchsumlage von 2 fl pro Hectoliter für gebrannte geistige Flüssigkeiten einzuheben und mit der Abfindung den Herrn Bürgermeister zu betrauen Einstimmig angenommen Z. 20312. 6. Das städt. Cassaamt erstattet über die Gebahrung der Stadtkasse im Monate Oktober folgenden Bericht: Einnahmen im Monate Oktober 1893 13373 88 xr Casserest vom Vormonat 20567 63 xr Gesammt Einnahmen im Monate Oktober 1893 33.941 51 xr

Ausgaben im Monate Oktober 1893 20.041 35 xr Cassarest für den Monat November 1893 13.900 16 xr und betrugen bis inclusive Oktober 1893 die gesammten Einnahmen 265.943 18 1/2 xr die do. Ausgaben 252.043 2 1/2 Das Cassajournal wurde von den Herren Gemeinderäthen Josef Tureck und Mathias Perz geprüft und richtig befunden. Wird genehmigend zur Kenntnis genommen Z. 20313. 7. Hern Carl Huber, Holzhändler in Steyr, ersucht um pachtweise Überlassung des städt. Haft- und Ländgefälles auf ein weiteres Jahr unter den bisherigen Bedingnissen. Die Section stellt den Antrag das städt. Haft- und Ländgefälle dem Gesuchsteller Herrn Carl Huber auf ein Jahr und zwar vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1894 um den bisherigen Pachtbetrag von 50 fl unter genauester Einhaltung der Pachtbedingnisse zu verpachten. Einstimmig angenommen Z. 20411.

8. Der Herr Theater Director ersucht in einer längeren Eingabe worin er die Musik-Calamitäten hervorhebt um eine Subvention von 600 fl zur Erhaltung einer guten Theater Musik. Die Sektion beantragt auf vorliegendes Ansuchen des Theater Directors Herrn Moritz von Barth, der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen demselben in Anbetracht der wirklich traurigen Theater Musik-Verhältnisse eine weitere Subvention von 600 fl unter der Voraussetzung zukommen zu lassen, wenn eine eigene vollkommen entsprechende Musik Capelle engagirt und daß das Theater besuchende Publikum vollkommen zufrieden sein wird, womit der obige Betrag am Schlusse der Theater Saison auszufolgen wäre. Der Herr Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte: Herr Gemeinderath Dr. Angermann ist mit dem Sektions-Antrage, insowei die Bewilligung von 600 fl betrifft einverstanden, doch glaube er, daß der Schlußsatz der Bitte des Directors nicht entspricht. Der Director muß schon jetzt mit dem Betrage von 600 fl rechnen können, sonst könne er die Musikanten

nicht engagiren. Wenn er die 600 fl unter der Erfüllung der angesetzten Bedingungen erst nachträglich bekommt, könne er nicht sicher darauf rechnen: Er sei daher dafür daß der SectionsAntrag dahin abgeändert werde, daß dem Direktor mit Rücksicht auf diesen Umstand, der Betrag vom 600 fl mit der Bedingung bewilligt werde, daß er in kurzer Zeit ein entsprechendes Orchester engagire. Der Schlußsatz des Sections Antrages sei daher wegzulassen. Herr Gemeinderath Kautsch erklärt er könne mit der Lösung dieser Frage nicht einverstanden sein. Seine Ansicht sei die, habe der Director Musiker hier zur Verfügung, so müsse er sich bequemen, die nöthigen Musiker zusammen zu bringen und habe er sie hier nicht, so seien die 600 fl zu wenig. Herr Gemeinderath Lintl glaubt, daß bei Gewährung der 600 fl auch die folgenden Theaterdirectoren darauf Anspruch machen. Keiner der bisherigen Directoren habe unsere Musik nicht gut gefunden.

und hat auch keiner ein solches Ansuchen gestellt, wie das heute vorliegende. Da könnte einmal ein Director kommen, bei dem die Schauspieler Streike machen und sagen, die kommen einen Tag und den andern nicht und die Gemeinde müßte dem auch eine Subvention geben. Der Director könne ja auch mit den Musikern einen Vertrag abschliessen wie mit den Schauspielern. Aussendem glaube er, daß durch die Heranziehung fremder Musiker den hiesigen Musikerin ein Verdienst entzogen würde. Auch würden die 600 fl eine ständige Belastung für die Gemeinde sein und er werde für die Bewillung derselben nicht stimmen. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger bezeichnet das vorliegende Ansuchen als einen ganz neuen Fall. Ein Theater Director habe zwar schon um eine Subvention angesucht aber um eine Musiksubvention noch nie. Diese 600 fl müssen, nachdem ein Vergnügungsfond nicht bestehe, aus dem Steuergulden der Gemeinde

genommen werden. Er sei für einen anderen Ausweg. Wenn der Director sich eine Musikkapelle anschaffen will, so sollen ihm die Theaterfreunde das Geld im Subskriptionswege aufbringen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann bemerkt, er müsse sich auf einen anderen Standpunkt stellen. Seit neuerer Zeit sei das Theater sehr gut besucht. Die Gemeinde habe nicht nur für materielle, sondern auch für geistige Bedürfnisse zu sorgen und eine Aushilfe zu diesem Zwecke sei ebenso gerechtfertigt wie jede andere Ausgabe im Interesse der Gemeinde. Er habe sich mit den Theaterverhältnissen mehrere Jahre befaßt und gesehen daß die musikalischen Verhältnisse mießliche seien. Die Musik sei nicht schlecht, aber sie könne den Anforderungen nicht entsprechen die an sie gestellt wenden. Er könne es dem Theater Director nicht verargen, daß er sich eine Kapelle engagire, weil die hiesigen Musiker im Fasching auf ver

schiedenen Seiten beschäftigt sind. Er sei mit dem Sectionsantrage einverstanden, weil die 600 fl nur für diesen Fall bewilligt wenden und es dem Gemeinderathe überlassen bleibe, die 600 fl nächstes Jahr nicht mehr zu bewilligen. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser erwidert, daß der Section die Musikverhältnisse im Theater bekannt seien. Das Schwierige an der Sache liege darin, daß unsere Musiker in der einen und anderen Richtung thätig sind, hiedurch sei es dem Direktor unmöglich, eine entsprechende Musik beizustellen. Die Gemeinde habe im verflossenen Jahre dem Director eine Remuneration aus dem Grunde gegeben, weil er seine Rechnung nicht gefunden hat. Wenn man dem Director zu seiner Auslage von 3000 fl, für die Musik eine kleine Unterstützung gewährt so habe doch das Theaterpublikum etwas. Von diesem Gesichtspunkte habe die Section den Betrag unter der besagten Bedingung bewilligt. Er sei aber nicht der Anschauung des Herrn Dr. Angermann. Die Gemeinde

müsse eine Garantie haben, daß die 600 fl entsprechende Verwendung finden. Diese Garantie bestehe darin, diese 600 fl erst dann zur Auszahlung zu bringen, wenn der Director den gestellten Bedingungen nachgekommen sei. Die Musikfrage für das Theater sei heute das erste Mal im Gemeinderathe zur Besprechung und es sei richtig daß die Theater Directoren kein Geschäft machten, weil es immer an der Musik gefehlt habe. Es sei daher im Interesse des Publikums diesen Betrag zu bewilligen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann erklärt, um die Sache zu vereinfachen daß er seinen Antrag zurückziehe, sich dem Antrag der Section anschliesse. Herr Gemeinderath Perz erwähnt, ein Herr habe bemerkt, der Theater Director hätte unsere Musik nicht für gut befunden, eine solche Bemerkung komme in der Eingabe des Directors nicht vor, sondern es kommt nur das vor, daß er bei der vielseitigen Beschäftigung unserer Musiker dieselben

nicht immer haben kann, wenn er sie braucht. Herr Gemeinderath Kautsch glaubt daß mit der Bewilligung der 600 fl die Musikfrage nicht gelöst werde. Das Übel sei, daß Steyr keine Stadtmusikkapelle habe, es sind eben keine Berufsmusiker da. Der Director hat einen Kapellmeister aber keine Berufsmusiker. Wenn er sagt, die Musik kostet 3000 fl so meint er die vom hiesigen Platze. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser gibt zu daß hiedurch die Musikfrage nicht gelöst wird und daß eine Stadtmusik mangle. Aber dieser Mangel habe sich nie fühlbar gemacht weil eine tüchtige Bürgermusik da sei. Es sei auch nicht nöthig um den Betrag eine auswärtige Musik zu halten; es seien zwar viele Musiker, welche in der Arbeit stehen aber wenn der Director etwas zur Verfügung hat, würde er die Leute schon besser zusammen halten können. Es handle sich lediglich darum, dem Director zu ermöglichen, eine Musik beizustellen, daß das Publikum zufrieden ist.

Herr Gemeinderath Tomitz glaubt. daß der Director eine andere Musik nicht herkommen läßt, er werde die Leute hier besser zalen und das sei der Zweck seines Ansuchens. Nachdem sich über Umfrage des Herrn Vorsitzenden Niemand mehr zum Worte meldet bringt derselbe den Antrag des Herrn Anton v. Jäger zur Abstimmung, welcher mit 16 gegen 4 Stimmen abgelehnt wind. Hierauf wird der Sections-Antrag mit 16 gegen 4 Stimmen angenommen. IV. Section Referent Herr Sections Obmann Gemeinderath Franz Tomitz. 9. Die an den hierstädtischen Volksund Bürgerschulen angestellten Lehrkräfte haben um Zuerkennung des bisher bewilligten Quartiergeld-Perzent-Ausmasses für das Jahr 1894 angesucht. Die Section beantragt, die einzelnen

Lehrkräfte an den hierstädtischen Volks- und Bürgerschulen sind beim k.k. Stadtschulrathe um Erwirkung des ihnen für das Jahr 1893 bewilligt gewesenen Quantiengeldperzent-Ausmasses, sowie um Vorabfolgung desselben in vierteljährigen Raten vorhinein auch für das Jahr 1894 bittlich geworden. Desgleichen haben die Hilfslehrerin für französische Sprache sowie die Arbeitslehrerinnen um Wiederbewilligung ihres Quartiergeldbeitrages per je 20 fl die Bitte gestellt. Nachdem der löbliche k.k. Stadtschulrath diese sämmtliche Ansuchen mit dem Bemerken befürwortend anher in Vorlage brachte, daß gegen keine Lehrkraft ein Ausschliessungsgrund obwaltet, beantragt die Section der löbliche Gemeinderath wolle in Stattgebung der vorliegenden Einschneitten das pro 1893 bewilligt gewesene Percent-Ausmaß nehmlich: 25 % des Grundgehaltes für die Unterlehrer und Unterlehrerinnen 25 % des Grundgehaltes für die verheirateten Lehner und 20 % des Grundgehaltes für die ledigen Lehrer und für die Lehrerinnen und zwar insoweit selben keine

Naturalwohnung zugewiesen erscheint, sowie die Verabfolgung in vierteljährigen Raten vorhinein auch für das Jahr 1894 wieder bewilligen. Desgleichen wolle den Hilfslehrkräften für das Jahr 1894 ein Quartiergeldbeitrag von je 20 fl bewilligt werden. Einstimmig angenommen Z. 20523. 10. Mehrere Parteien in den Gemeindezinshäusern am Franz- Josef-Platze bitten um Entfernung von 6 Platanen wegen Verdunklung der Wohnungen. Die Section beantragt die Abweisung dieses Ansuchens. Einstimmig angenommen Z. 20531. Der Herr Vorsitzende ersucht nun den Referenten Herrn Dr. Hochhauser die vom Comité zusammengestellten Präliminarien vorzutragen. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser bemerkt,

daß das Protokoll über die vorschriftsmässig aufgelegenen und durchberathenen Präliminarien pro 1894 sich bereits in den Händen der Herrn Gemeinderäthe befinde. Einwendungen werden keine erhoben. Das Comité sei bei der Berathung von zwei Gesichtspunkten ausgegangen. 1. Ordnung im Haushalte zu schaffen und durch Aufnahme eines Darlehens die ausständigen Schulden zu begleichen und 2. den überflüssigen Besitz abzustreifen und dessen Erlös zur Abzalung von Schulden oder zu anderen nothwendigen Unternehmungen zu verwenden. Die Kosten für den Brückenbau haben einschliesslich der Interkallarzinsen rund 430.000 fl betragen. Hievon konnten bisher 143.000 fl aus eigenem Mitteln bezalt wenden, so daß Ende 1893 noch 287.000 fl zu bezalen seien, was nur durch Aufnahme eines Darlehens durchgeführt werden könne. Die Gemeinde habe in den vergangenen Jahren für ihre Entwiklung nöthige unaufschiebbare Unternehmungen durchgeführt, sie habe ganze Stadttheile canalisiet neue Strassen angelegt, Schulen und Brücken gebaut

und durch ihnen Beitrag zur Steyrthalbahn, das Steyrthal für den allgemeinen Verkehr und zum Vortheile der Stadt erschlossen. Bei diesem letzten Punkte wolle er etwas länger verweilen. Wie bekannt, gehe die Steyrthalbahn jetzt nur bis Agonitz. Im Interesse der Stadt Steyr und des Steyrthales sei es gelegen, daß diese Bahn bis Klaus fortgeführt und dort selbst einen Anschluß an die Kremsthalbahn gewinne. Mit dem eigenen Gelde sei dies aber nicht möglich, da die finanziellen Kräfte, der Bevölkerung welche zwei Millionen für die Steyrthalbahn gezeichnet habe, bereits auch erschöpft seien. Seit dem Baue der Welser-Rohrbahn bestehe sowohl für Wels als auch für Linz das Interesse an dem Ausbaue der Kremsthalbahn nach Süden, und die Steyrthalbahn habe hierin das gleiche Interesse und erscheint es nunmehr möglich, daß alle 3 Städte in dieser Angelegenheit gemeinsam vorgehen. Bisher sei man in den Regierungskreisen von der Anschauung ausgegangen

daß man Lokalbahnen nicht unterstützen könne und sei gerade der Bau der Steyrthalbahn in diese ungünstige Zeitperiode gefallen. Seither ist hierin eine Wendung eingetreten und mann dürfe hoffen, daß die Regierung jetzt die Lokalbahnen mehr berücksichtigen und unterstützen werde. Ja es sei sogar zu hoffen, daß von Staat und Land der restliche Theil der Aktien im Betrage von 450.000 fl übernommen werde. Er glaube daher, es sei das Moment gekommen, wo man an den Staat herantreten könne, daß derselbe Stamm-Aktien übernehme und auch das Land dürfte sich dieser Sache nicht feindlich gegenüber stellen, da es ja auch im Interesse des Letzteren liege, daß die Bahnvenbindung nach Süden hergestellt werde. Nach seiner Meinung sei es gerecht fertigt, daß die Stadt Steyr für den Ausbau der Steyrthalbahn eintrete nachdem dies im Interesse der Stadt und des Steyrthales liege. Er stelle daher den Antrag, daß mit Rücksicht darauf, als durch den Ausbau der Steyrthalbahn der Stadt Steyr ein reiches Hinterland erschlossen werde.

und bei dem Umstande, als die finanziellen Kräfte der Interessenten, durch den Bau der bisherigen Strecken der Steyrthalbahn bereits erschöpft sind der Gemeinderath beschliessen möge, zum Zwecke der Fortsetzung der Steyrthalbahn von Agonitz nach Klaus an die Regierung und an das Land heranzutreten damit diese Faktoren Aktien um dem Betrag von 450.000 fl übernehmen. Der Herr Bürgermeister werde ermächtigt die hiezu nöthigen Schritte zu veranlassen. Her Gemeinderath Kautsch bemerkt daß mit diesem Antrage gewiß alle Herrn Gemeinderäthe einverstanden sein wenden. Der Herr Vorsitzende theilt mit, er habe vor 8 Tagen von dem Concessionär für den Bau der Bahn nach Windischgarsten Herrn Schröckenfux einen Brief erhalten, worin er ersucht wurde, bekannt zu geben, ob er einverstanden sei, daß die Bürgermeister von Linz, Steyr und Wels zu einer gemeinsamen Berathung für dieses Projekt zusammen kommen sollen. Er habe darauf

zustimmend geantwortet, jedoch den Wunsch beigefügt, daß auch die Präsidenten der betreffenden Bahnen einzuladen seien. Nachdem sich Niemand mehr zum Worte meldet bringt der Herr Vorsitzende die Dringlichkeit dieses Gegenstandes und nach Annahme der Dringlichkeit, den Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Hochhauser zur Abstimmung und wird besagter Antrag einstimmig angenommen. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser verliest hierauf die einzelnen Kosten des Präliminares A. Ordentliche Einnahmen. I. Activ-Interessen 1.532 fl II. Gefälle und Rechte 15.000 III. Gebühren 350 IV. Realitäten (ohne Schulen) 26.300 V. Steuerrückersätze VI. Verwaltung 56 VII. Sicherheit 1.400 VIII. Unterricht 3.202 IX. Wohlthätigkeit 15.000 X. Sanität

XI. Bauamt 2000 fl XII. Diverse 60 XI. Rückersätze 500 Cassagebahungsfond 8000 fl engänzt auf 30,000 (siehe Post XVIII. bei den außerordentlichen Auslagen) Ordentliche Einkünfte 95.400 fl Das sind um 1000 fl weniger als wie im Vorjahre, weil bei Post IX. entsprechend dem thatsächlichen Erfolg statt 16.000 fl nur 15.000 fl eingesetzt wurden; die übrigen Posten sind gleich geblieben. Das Comité beantragt die Einstellung der ordentlichen Einnahmen in der Summe von 95.400 fl zu genehmigen. Einstimmig angenommen. B. Ordentliche Ausgaben. I. Pasiv-Interessen und Amortisierung.50.000 fl II. Gefälle. 1.800 fl III. Gebühren IV. Realitäten 5.110 V. Steuern und Umlagen 4.500 VI. Verwaltung 38.925 VII. Sicherheit 34.991 VIII. Unterricht 22.500 IX. Wohlthätigkeit 15.000 X. Sanität 2.700

XI. Bauamt 26.000 fl XII. Diverse 724 XIII. Vorschüsse 500 Cassagebarungsfond 30.000 Ordentliche Ausgaben 232.150 fl Das sind um 19.000 fl mehr als im Jahre 1893, es erscheinen nämlich bei Post IX, 10.000 fl mehr eingestellt, nämlich 4000 fl für die Verpflegung armer erkrankter Gemeindeangehöriger welche statt früher als Spitalsbeitrag gebucht war, ferner 3.500 fl für bauliche Herstellungen in den Armenhäusern und 2.500 fl Mehrerfordernis für die Armenversorgung, weiters erscheinen bei Post VIII. 2.000 fl mehr eingestellt für die öffentliche Beleuchtung und bei Post XI 4.000 fl mehr eingestellt, und zwar 1.000 fl mehr für die Strassenerhaltung und 3.000 fl für die Schaffung eines Brückenerhaltungsfondes das restliche Mehrerfordernis vertheilt sich auf die anderen Posten. Das Comité beantragt, die ondentlichen Ausgaben in der Summe von 232.150 fl zu genehmigen. Einstimmig angenommen.

C. Ausserordentliche Ausgaben. XIV. Umlagen-Rückvergütung bei Bier 14.000 fl XV. Erwerbung von Grund zu StrassenRegulierungen 600 fl XVI. Ausserordentliche Bauauslagen: 1. Ausgaben für den Stadt-Regulierungsplan 1.500 fl 2. Herstellung des Taboraufstieges 1.000 fl Zu Rubrik XVI. Post 2 ersucht Herr Gemeinderath Dr. Angermann um nähere Aufklärung. Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser gibt zur Aufklärung bekannt, daß der Verschönerungs Verein schon vor längerer Zeit die Gestaltung eines Aufstieges zum Tabor im Interesse des Fremdenbesuches in Aussicht genommen hat, die Kosten dürften sich auf 3 - 4.000 fl belaufen. Das Comité habe es jedoch für gut befunden, diesen Betrag auf mehrere Jahre zu verteilen und sonach für das Jahr 1894 um 1000 fl einzustellen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann

findet diese Herstellung für überflüssig. Wer den Tabor besuchen will, der habe ohnehin drei Aufstiege zur Verfügung und zwar den einen am Ende der Schlüsselhofgasse, den zweiten vom Gasthause des Herrn Gupf aus und den dritten beim Friedhofe. Diese 3 Aufstiege seien vollkommen genügend. Auch sei der Taborweg so eingeplankt, daß man keine Aussicht habe. Er beantrage daher Post 2 zu streichen und die 3000 fl zu etwas Besseren zu verwenden. Wenn der Verschönerungs-Verein etwas machen wolle, so solle er das nöthige Geld durch eine Sammlung aufbringen. Herr Gemeinderath Anton v. Jäger schließt sich der Anschauung des Herrn Dr. Angermann an, weil der Besuch des Tabors in den letzten Jahren derart abgenommen habe, daß man von einem Fremden-Verkehr daselbst nicht mehr sprechen könne; auch seien die schönsten Aussichtspunkte durch Lattenzäune längs der Gärten verstellt.

Herrn Gemeinderath Tomitz erwidert daß die Frage wegen Herstellung eines Aufstieges zum Tabor schon seit dem Jahre 1885 datiere. Die Herstellung eines solchen Aufstieges sei schon seit 10 Jahren der allgemeine Wunsch der Bevölkerung von Steyr. Die Einwendung, daß Fremde nicht hinauf kommen, sei nicht stichhältig den es haben bisher schon viele Fremde den Tabor besucht. Er befürworte daher die Genehmigung des Betrages bei Post 2. Herr Gemeindmath Lang möchte ebenfalls im befürwortenden Sinne für diese Ausgabe sprechen. Der projectire Aufgang zum Tabor sei nicht überflüssig, denn wer jetzt den Tabor besuchen will, müsse entweder das ganze Steyrdorf oder das Ort durchwandern. Den Aufgang beim Gupf könne man nicht als einen öffentlichen Weg betrachten, der geplante Aufstieg sei schon lange besprochen und vom Verschönerungsverein angestrebt worden. Er bitte der Gemeinderath möge sich günstig für diesen Punkt aussprechen.

Herr Gemeinderath Dr. Kurz bemerkt, der Verschönerungs-Verein habe sich um die Stadt Steyr schon viele Verdienste erworben und verdiene es daher, daß man seine Bestimmungen unterstütze und aus diesem Grunde stimme er für die angesetzte Ausgabe. Herr Gemeinderath Dr. Angermann erwähnt, er sei durch diese Entgegnungen durchaus nicht überzeugt worden, daß der in Rede stehende Aufstieg nothwendig sei und bleibe er bei seinen Antrag auf Weglassung der Auslage Post 2. Nachdem sich zu diesem Punkte Niemand mehr zum Worte meldet, bringt der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Angermann zur Abstimmung, nachdem sich für diesen Antrag nur 4 Stimmen ergeben, erscheint der Comités Antrag mit 10 gegen 4 Stimmen angenommen. 3. Canal beim Gefangenhaus 4.000 fl 4. 50 Stück Canal Geruchsverschlüsse 1.500 fl 5. Canalisienung in der Blumauergasse 400 fl 6. do. der Aichetgasse 700 fl 7. do. am Ahlschmiedberg 2.000 fl

8. Canalisierung am Wieserfeldplatze 2.000 fl 9. Pflasterung in der Bahnhofstrasse 2.500 fl 10. Anschaffung von Pflastersteinen 2.800 fl 11. Die noch herzustellenden Saumrinnen an städt. Gebäuden 2.000 fl 12. Auswechslung von schadhaften Wasserleitungsrohren 2.000 fl 13. Unvorhergesehene Bauten infolge von Sanitäts und Sicherheits-Maßregeln 6.000 fl 28.400 f XVII. Andere außerordentliche Auslagen: 1. Beitrag zum Werndl-Monument. 5.000 fl 2. Fremden Verkehr 800 fl 3. Suppenanstalt 800 fl 4. für Ergänzung des Archives 200 fl 5. Erhaltung der Bürgermusik 300 fl 6. Verschönerungszwecke 200 fl 7. die Schülerlade 200 fl 8. Stipendien 100 fl Andern unvorhergesehene Auslagen 4.400 fl 12.000 fl XVIII. Auf Credit-Operationen: Der Rechnungsabschluß des Jahres 1892 ergab bei dem Umstande als mit Ausnahme der Schuld

für die Eisenconstruction der drei Brücken an die Apine mit 216.828 fl 40 xr alle übrigen Brückenbau Auslagen (213.172 fl) bezalt waren, einen Abgang von 98.000 fl welcher Abgang durch die laufenden Einnahmen des Jahres 1893 sich auf 50.000 fl. herabminderte. Rechnet man zu diesen. 50.000 fl die Schuld an die Alpine Montan Gesellschaft mit 216.828 fl ferner die zur definitiven Verzinsung dieser Schuld im Jahre 1894 erforderlichen Zinsen mit 15.000 fl und die Spesen und Intabulationsgebühren mit 5.172 fl so ergibt sich, daß die Stadt von den gesammten Brückenbaukosten per 430.000 fl (einschließlich der Intercalarzinsen) noch schuldig ist. 287.000 fl Summa der außerordentlichen Ausgaben. 342.000 fl Das Comité beantragt, die außerordentlichen Auslagen in Summa mit 342.000 fl einzustellen, welcher Antrag einstimmig angenommen wird.

Ordentliche Ausgaben dazu gerechnet mit 232.150 fl ergibt ein Gesammt Erfordernis von 574.150 fl Hievon erscheinen durch die ordentlichen Einkünfte bedeckt 95.400 fl und sind somit durch außerordentliche Einkünfte noch aufzubringen bare 478.750 fl Zur Bedeckung dieser sich ergebenden Bedarfssumme per 478.750 fl beantragt das Comité die Einstellung folgender außerordentlicher Einnahmsposten. D. Außerordentliche Einnahmen: 1. Gemeinde-Umlagen von einem Steuergulden per 200.000 fl zu 60% 120.000 fl 2. Zinskreuzer 10.000 fl 3. Verbrauchsumlagen von Bier und Spirituosen 45.000 fl 4. Verzehrungssteuer-Zuschläge zur Fleisch- Wein- und ObstmostConsumation 7.000 fl Aufnahme eines Darlehens bei der hiesigen Sparkasse zur Deckung der restlichen Brückenbau Schulden rund 300.000 fl Außerordentliche EinnahmenEgänzung 482.000 fl Das unterdeckte Erfordernis hiemit verglichen 478.750 fl

wonach sich ein Übenschuß von 3.250 fl. ergibt. Die drei neuen eisernen Brücken haben einschließlich der Intercalarzinsen rund 430.000 fl gekostet. Von diesen Kosten wurde der Betrag von 143.000 fl bezalt, so daß mit Ende 1893 noch 287.000 fl zu bedecken sind. Diese 287.800 fl vertheilen sich bei dem Umstande, als hievon 122.000 (hierunter die I. Rate an die Alpine Montan-Gesellschaft mit 72.000 fl) im Laufe des Jahres 1893 bezalt werden müßten, wie folgt: Nichtbezalung des am Ende des Jahres 1892 fällig gewesenen Contocorrent-Betrages bei der Sparkasse in Steyr mit 50.000 fl (Gemeinderathsbeschluß vom 22. Jänner 1892) Nichtbezalung der Spankasse-Zinsen des Jahres 1893 im Betrage von 50.000 fl Entnahme von 22.000 fl aus dem städt. Cassegebahrungsfond 22.000 fl zweite und dritte Rate an die Alpine Montan-Gesellschaft mit 144.828 fl die erforderlichen Zinsen pro 1894 15.000 fl die erforderlichen Spesen und Intabulationsgebühren mit 5.170 fl Summa 287.000 fl

Diese 287.000 fl glaubte man durch die außerordentlichen Einnahmen der Jahre 1893, 1894 und 1895 decken zu können; nachdem aber einerseits der Steuergulden von 316.000 im Jahre 1891 unerwartet rasch zurückging, so daß derselbe pro 1894 nur mit 200.000 fl und pro 1895 nur mit 170.000 fl angenommen werden kann und auch anderseits eine außerordentliche Steigerung der Einnahmen in den beiden nächsten Jahren nicht in Aussicht steht, behufs ordentlicher Cassagebarung aber die restlichen Brückenbauschulden nunmehr ordentlich bedeckt werden müssen, so empfiehlt es sich, diese Schulden durch ein außerordentliches Darlehen zu decken und die Abzalung auf bessere Zeiten zu verschieben. Es sind dies keine neuen Schulden, sondern es ändert sich nur der Name des Gläubigers, an Stelle der Alpinen Montan-Gesellschaft tritt die Sparkassa in Steyr und finden sodann die Präliminarien der Stadtkassa in den nächsten Jahren wieder ihre gewöhnliche Bedeckung; eine Erhöhung der Umlage auf die directen Steuern findet nicht statt, nachdem der Zinsenzuwachs per 15.000 fl

durch die im Jahre 1895 beginnende höhere Antheilsumme der Stadtgemeinde aus den Reservefondszinsen der Sparkasse die ordentliche Bedeckung findet. Grund dessen stellt das Comité folgende Anträge: I. Es werde der Herr Bürgermeister ermächtigt, behufs ordentlicher Cassegebarung den Contocorent-Vor schuß bei der hiesigen Sparkasse auf 300.000 fl zu erhöhen. Beschluß einstimmig nach Antrag. II. Der löbliche Gemeinderath möge beim hochlöblichen oberösterreichischen Landes-Ausschuß einschreiten: 1. Um die Bewilligung zur Einhebung der städt. Gemeinde Umlage von den direkten ärarischen Steuern sammt Zuschlägen im bisherigen Ausmasse von 60 %. 2. Um Bewilligung zur Einhebung der städt. Verbrauchsumlage von 2 xr per Liter gebrannter geistiger Flüssigkeiten. 3. Um Bewilligung der Einhebung

des städt. Verzehrungssteuer-Zuschlages im bisherigen Ausmasse von 30 %. Beschluß einstimmig nach Antrag. III. Der löbliche Gemeinderath möge beim hohen oberösterreichischen Landtage einschreiten: 1. Um die Bewilligung der Aufnahme eines Hypothekar Darlehens im Betrage von 300.000 fl behufs Bezalung der restlichen Brückenbaukosten, beziehungsweise behufs Bezalung des zu diesem Behufe einstweilen aufgenommenen conto corrente per 300.000 fl. 2. Um die Bewilligung des jeweilig möglichen Verkaufes der GemeindeZinshäuser am Franz-Josefplatz N.° 8 und 10 und in der Bahnhofstrasse N°. 10, 12, 14 und 16 (auf Grundlage eines 4%igen Zinserträgnisses) einzuschreiten damit die Stadtgemeinde Steyr in die Lage kommt, entweder auf obiges Darlehen größere Abzalungen zu leisten oder aber den schon seit Jahren in Aussicht genommenen Bau der Kaiser Franz Josefs-Industriehalle und eventuell den Bau eines

öffentlichen Krankenhauses in Angriff zu nehmen. Die Stadtgemeinde als solche hat kein Interesse, Zinshäuser bleibend zu besitzen und hat dieselben wie allbekannt, seinerzeit nur darum Zinshäuser erbaut, um bei der damaligen Wohnungsnoth den seinerzeit in Steyr dislociert gewesenen zahlreichen Bahnbeamten-Familien entsprechende Wohnungen zu beschaffen welcher Beweggrund aber, durch die mittlerweile erfolgte Verlegung der betreffenden Bahnabtheilungen nach Wien, gegenstandslos geworden ist. Beschluß einstimmig nach Antrag. Die übrigen Präliminarien werden in nachstehender Fassung zur Genehmigung empfohlen: a. Das Präliminare des städtischen Armen-Institutes weist an eigenen Einnahmen aus 11.000 fl wohin gegen die Jahresausgaben einschließlich der nothwendigen Bauherstellung im Herrenhause

(eine Feuermauer und ein Holzschupfen, 1500 fl) und im Bürgerspitale (theilweise Neu herstellung der Bedachung, 2000 fl) betragen 26.000 fl so daß sich ein Abgang ergibt von 15.000.- welcher Abgang im Präliminare der Stadtkasse unter der ordentlichen Ausgabepost IX. vollkommen gedeckt erscheint. b. Das Präliminare des Milden Versorgungsfondes weist an Jahres-Einnahmen aus 8310 fl und an Ausgaben 8310 fl es resultient daher bei demselben kein Überschuß; c. Die Präliminarien der 38 abgesondert verwalteten Stiftungen ergeben, daß sämmtliche Stiftungen ihren stiftbriefmässigen Verpflichtungen auch im Jahre 1894 anstandslos nachkommen können. d. Der Armenhaus-Baufond mit einem Capitale von 16.000 fl e. Der Armenverpflegungsfond mit einem Capitale von 67.350 fl

f. Der Armen-Subskriptionsfond mit einer Reserve von 6.500 fl Auch diese 3 Fonde können ihnen Verpflichtungen vollkommen entsprechen. Der Armensubskriptionsfond hat die Mittagsverpflegung der Unterstandler mit Suppe und Brot zu bestreiten und ergänzt sich alljährlich aus den etwaigen Ersparnissen bei der Armenpflege überhaupt und namentlich aus der gewöhnlich in den ersten Monaten jeden Jahres stattfindenden allgemeinen ArmenSubskription und erlaubt sich das Amt zu beantragen, daß der löbliche Gemeinderath auch im Jahre 1894 diese Subskription seitens des stets fürsorglichen städtischen Armenrathes vornehmen lassen möge. Nachdem vorstehende Präliminarien den gestellten Anforderungen entsprechen beantragt das Comité die Genehmigung derselben. Beschluß einstimmig nach Antrag. Hierauf Schluß der Sitzung um 1/2 5 Uhr Abends Der Vorsitzende: Die Gemeinderäthe: Der Schriftführer:

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