Ratsprotokoll vom 27. Oktober 1893

§ 33 des Vertrages zur Entscheidung des vorliegenden Falles zu beantragen und werden wir in Bälde die Wahl unserer 2 Schiedsrichter bekannt geben. Wollen nun auch Sie die Wahl Ihrer Schiedsrichter vornehmen, damit baldigst der Schiedsspruch gefällt werden kann. Hochachtungsvollst Gesellschaft für Gasindustrie Der Vorstand Zethner. Die Section stellt folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen: Der Gemeinderath der Stadt Steyr verwahrt sich zunächst entschiedenst gegen die in der Zuschrift der Gesellschaft für Gas-Industrie in Augsburg vom 12. Otober 1893 enthaltene Behauptung, daß die Stadtgemeinde Steyr durch die von ihr ertheilte Bewilligung zur Legung von Stromleitungen behufs Lieferung electrischer Beleuchtung an die Privaten in Steyr den mit der Gasgesellschaft über die Gasbeleuchtung in Steyr abgeschlossenen Vertrag verletzt habe. Durch die ertheilte Bewilligung wird der Inhalt dieses Vertrages in keiner Weise berührt und liegt daher eigentlich gar kein Anlass vor ein Schiedsgericht im Sinne

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