Ratsprotokoll vom 27. Oktober 1893

Abrede gestellt werden, daß die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung mit der Vertragsschliessung die ehrliche Absicht hatte dem Unternehmer für die ganze Vertragsdauer das ausschließliche Beleuchtungsrecht nicht nur für die öffentlichen Strassen und Plätze und der städtischen Gebäude, sondern auch für die Privaten zuzusichern, sei es nun mittelst Gas oder einer kommenden neuen Erfindung. Diese auf Treue und Glauben dem Unternehmer gegebene Zusicherung müssen wir als gebrochen erklären durch die ertheilte Bewilligung zur Legung von Stromleitungen behufs Lieferung electrischer Beleuchtung an die Privaten. Unser dortiges Gasunternehmen wird dadurch auf das Empfindlichste geschädigt, weil ihm in der Hauptsache nur die Besorgung der Strassenbeleuchtung (bei welcher bei nur 1 Kreuzer für die Brennstunde nichts verdient wird) und der wenigen städtischen Gebäude verbleibt und müssen wir Sie für allen uns daraus erwachsenden Verlust auf die Ganze restliche Vertragsdauer verantwortlich machen. Wir sehen uns deshalb veranlaßt, die Einberufung eines verstärkten Schiedgerichtes (4 Schiedsrichter und 1 Obmann nach

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