Ratsprotokoll vom 27. Oktober 1893

Frage, wer in das Schiedsgericht gewählt werde. Herr Gemeinderath Dr. Angermann tritt für den Sectionsantrag ein. Der Gemeinderath müsse constatiren, daß er eigentlich keine Ursache finde, Schiedsrichter zu wählen, er müsse sich dagegen verwahren daß überhaupt eine Streitigkeit aus dem Inhalte eines Vertrages vorliege. Dem Schiedsspruche werde in seiner Weise vorgegriffen. Herr Gemeinderath Kautsch erwiedert, daß zuerst die Frage entschieden werden müsse, ob der Gemeinderath Schiedsrichter wähle oder nicht. Ueber Antrag des Gemeinderathes Dr. Angermann wird der Sections-Antrag noch einmal zur Verlesung gebracht. Nach einer weiteren kurzen Debatte während welcher Herr Gemeinderath Kautsch die Sitzung verläßt, stellt Herr Gemeinderath Dr. Kurz den Antrag den polemischen Passus des Sections-Antrages wegzulassen und einfach zu erklären, daß man den Vorwurf eines Vertragsbruches zurückweise jedoch innerhalb der gegebenen Frist Schiedsrichter wählen werde. Dieser Antrag bleibt mit sechs Stimmen in Minorität, worauf der Sections-Antrag per majora angenommen wird. - Z. 18557

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