und Gemeinderath Herr Johann Hettl. Seitens der Gesuchstellerin Herr Hanns Strachovsky und Ingenieur Hr. Wilhelm Baquette. Endlich Herr Dr. Karl Harant, Advokat in Steyr noe der Gasindustrie in Augburg. Die Vetreter der Stadt geben vorbehaltlich der Zustimmung des löblichen Gemeinderathes folgende Erklärung ab: Die Stadtgemeinde Steyr als solche gestattet gegen jederzeit vorbehaltenen Widerruf, daß die Leitungsanlagen über die öffentlichen Straßen und Plätze in Steyr geführt werde, doch müssen sowohl Masten als Consolen etc. eine gefällige Form haben, am Stadtplatze und in engen Gassen dürfen keine Masten aufgestellt werden. Was die Verwahrung seitens der Gasgesellschaft in Augsburg anbelangt, so wird dieselbe seitens der Stadtgemeinde als vertragsmäßig beziehungsweise als rechtlich nicht begründet erklärt, weil in dem mit dieser Gesellschaft bestehenden Vertrag ausdrücklich nur von Gasröhrenleitung, Gasbeleuchtung u.s.w. die Rede ist und Beleuchtung mittelst Elektrizität in keiner Weise eine neue Art Gasbeleuchtung darstellt. Herr Dr. Karl Harrant als Vertreter
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