der k.k. Ingenieur der k.k. Post- und Telegrafen Direktion Herr Georg Hilbauer ersucht, seine Äußerung abzugeben. Derselbe gibt hierauf zu Protokoll: 1. Es darf keine Verbindung der StarkstromLeitung mit dem Boden hergestellt werden. 2. Die Lichtleitung sind principiell oberhalb der Staatstelephon und Telegrafenleitungen anzulegen. 3. Kreuzungen der Lichtleitungen in Staatstelegrafen- oder Telephonleitungen sind immer unterm rechtem oder nahezu rechtem Winkel zu bewerkstelligen. 4. Wenn in einzelnen Theilstrecken wegen Kreuzung oder unvermeidlicher Parallelführung der Lichtleitungen mit den Staatstelegrafen- und Telefonleitungen Verschlingungen und Berührungen dieser letzteren Leitungen mit den Ersteren eintreten können, sind für die Lichtleitungen gut isolirte, das heißt mit entsprechender Schutzhülle versehene Drähte zwischen den betreffenden Unterstützungspunkten zu verwenden. 5. Im allgemeinen wird die Forderung gestellt, daß die Beleuchtungsanlage hinsichtlich des Staatstelegrafen- und der Telefonleitungen vollkommen störungsfrei hergestellt werde und daß zum Nachweise dieses Umstandes nach Fertigstellung und Vorinbetriebsetzung der Beleuchtungsanlage eine Collaudierungs-Commission abgehalten werde, welche die Störungsfähigkeit der neuen elektrischen Beleuchtungsanlage
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2