Halle in Steyr wonach die Bausection ersucht worden ist, das vorliegende Project in der Richtung möglicher Ersparungen zu überprüfen einstimmig zur Kenntniß genommen. Die Bausection hat nun die gewunschene Ueberprüfung im Einvernehmen mit dem städtischen Bauamte vorgenommen und ist nach eingehender Berathung zu dem Resultate gekommen, daß wenn man nicht überhaupt nur ein einfaches Gebäude herstellen will, eine wesentliche Ersparung nicht zu erzielen ist. Auf Grund dieses Gutachtens hat sich das Comité nach reiflicher Ueberlegung aller zu beachtender Umstände zu folgenden Antrag geeinigt: Es möge bei dem Umstande, als an dem vorliegenden Projecte ohne Störung der architektonischen Einheit und der praktischen Eintheilung wesentliche Ersparungen nicht erzielt werden können, der Stadtgemeinde aber darum zu thun sein muß ein dem Zwecke und der Widmung würdiges und vollkommen entsprechendes Gebäude herzustellen, mit den Bau der Industriehalle insolange zugewartet werden, bis es auf die eine oder die andere Weise
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