Ratsprotokoll vom 21. Juli 1893

dem neuen Statute (§ 39) der Sparkasse sei ausgesprochen, daß der Rechts-Consulent kein Besoldeter der Sparkasse sei, sondern der selbständige Rechtsfreund derselben, er beziehe zwar ein gewisses Honorar doch dies sei keine, Besoldung im Sinn der Besoldung eines Beamten, sein Honorar habe zwei Seiten, er beziehe einen fixen Betrag für regelmässig wiederkehrende Leistungen wie Intervention bei den Ausschußsitzungen und zweitens ein Expensor Honorar für vorher nicht zu bestimmende Arbeiten; er sei demnach in dieser Stellung nicht ein besoldetes Organ der Sparkasse, sondern ein unabhängiger Rechts-Vertreter derselben. Was den zweiten Grund des Antrages der Rechtssection anbelangt, so sei derselbe in der letzten Sitzung nicht bekannt gegeben worden. Wie den Anwesenden bekannt sein dürfte, habe der Sparkasse Ausschuß ihn beauftragt, ein neues Statut auszuarbeiten, er habe sich an diese Arbeit gemacht und habe als Hauptpunkt ins Auge gefaßt dahin zu wirken, daß die Stadtgemeinde Steyr im Ausschuß gleich viel Stimmen erhalte wie die Landgemeinden. Bei der ersten Ausschuß Sitzung, in welcher dieser Punkt des neuen Statutes zur Berathung kam seien die Vertreter der Stadt-

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