Ratsprotokoll vom 19. Mai 1893

gangen, die Erwerbsverhältnisse haben sich demgemäß wieder bedeutend verschlechtert. Nachdem nun in Steyr wieder weniger zu holen ist, kommen auch weniger Hausierer, der kleine Handels und Gewerbetreibende hat nun wieder das Nachsehen. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß demnächst wieder bessere Erwerbs- und Geschäfts-Verhältnisse in Steyr durch Erlangung grösserer Bestellungen seitens der Waffenfabrik eintreten, so ist es wohl an der Zeit Schritte zu thun, daß endlich einmal dem in Steyr so argfühlbaren Hausierwesen ein Ende gemacht werde. Das Handelsgremium im Vereine mit dem Gewerbe-Vereine erlaubt sich daher einen löblichen Gemeinderath zu ersuchen, in einer gemeinsamen Petition an das hohe k. k. Handels-Ministerium dahin bittlich zu werden. Das hohe k.k. Handels- Ministerium geruhe im Einvernehmen mit den hohen k.k. Ministerien des Innern und der Finanzen den Hausierverbot für das Gebieth der Stadt Steyr zu erlassen wie selbes für das Gebieth der Landeshauptstadt Linz bereits erlassen worden ist. Steyr am 12. Mai 1893 Unterschrift des Gewerbevereines. Handels Gremium in Stadt Steyr Franz Lang. F. Reitter. Vorstand Vorsteher.

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