Die oesterreichische Waffenfabriks-Gesellschaft hat mit Eingabe vom 4. d. Mts. die Errichtung eines öffentlichen Weges von der Waffenfabriksarbeiter-ConsumFiliale über die bucklige Wiese gegen Aichet angeregt und sich bereits erklärt, den hiezu erforderlichen Grund unentgeldlich der Gemeinde abzutreten. Da dieser Gegenstand erst nach Bekanntgabe der Tagesordnung eingelangt ist, frägt der Vorsitzende ob der Gemeinderath hierüber gleich zu Rathe gehen und Beschluß fassen, das heißt ihn als dringlich behandeln wolle. Ueber Antrag des Gemeinderathes Turek wird die Dringlichkeit der Angelegenheit einstimmig anerkannt. Der Herr Referent berichtet hierauf weiter daß der Herr Bürgermeister eine Commission an Ort und Stelle einberufen, welche die Herstellung eines öffentlichen Weges von 3m Breite nach vorliegender Skizze beantragt. Die Kosten der Herstellung dieses Weges betragen nach dem vom städt. Bauamte gemachten Voranschlage ungefähr 400 fl. Die Section erlaubt sich den Antrag zu stellen, der löbliche Gemeinderath wolle zur Herstellung dieses Weges den hiezu erforderlichen Betrag von 400 fl bewilligen Einstimmig angenommen. - Z. 8803
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