Raths-Protokoll aufgenommen am 19. Mai 1893 über die diesjährige III. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k lf. Stadt Steyr. Gegenwärtige. Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Berger dessen Stellvertreter Herr Vicebürgermeister Johann Redl. Die Herren Gemeinderäthe Aelschker Edmund Lintl Georg junior Anzengruber Leopold Perz Mathias Auböck Karl Hettl Johann Reitter Fendinand Höfner Friedrich Dr. Scholz Johann Huber Josef Schrader August Sonnleitner Gottfried Jäger von Waldau Anton Kautsch Jacob Stummer Leopold Lang Franz Turek Josef Der städtische Amtsleiter Herr Stadtsecretär Fritz Hähnel. Der städt. Concipist Herr Franz Rosenberg als Schriftführer. Entschuldigt haben ihr Fernbleiben die Herren Gemeinderäthe Dr. Kurz Alois und Tomitz Franz.
Tagesordnung Mittheilung. I. Section. 1. ( vertraulich) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband und Verleihung des Bürgerrechtes 2. Gesuch des Handels-Gremiums und des Gewerbe-Vereines um Einschreiten wegen Eiwirkung eines Hausier-Verbothes für das Stadtgebieth Steyr. II. Section. 3. Eingabe der Brunnengemeinde Steyrdorf pcto Beitragsleistung zur Restaurierung des so genannten rothen Brunnens. 4. Eingabe des humanitären Vereines der Salzburger und Oberoesterreicher in Wien um einen Beitrag: 5. Amtsberichte über die Stadtkasse- JournalsAbschlüsse pro März und April 1893 6. Rapulare über das Erträgnis des Marktgefälles des diesjährigen Frühjahrsmarktes 7. Amtsbericht betreffs Abschreibung uneinbringlicher Gemeinde Umlagen pro 1892 III. Section. 8. Commissions-Protokoll betreffs Abtretung eines städtischen Grundes zum Zwecke der Aufstellung eines Garten-
hauses beim Gasthause N°. 40 Fabriksstrasse. IV. Section. 9. Einladung zur Theilnahme am I. Internationalen Samariter-Congreß in Wien. 10. Nachtrag zum Stiftbriefe der Leopold Pacher'schen Bürger-Pfründen-Stiftung anläßlich der Kapitalsseinzahlung. Beginn der Sitzung um 3 Uhr nachmittag. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit, ersucht zu Verificatoren dieses Protokolles die Herren G.R. Johann Hettl und Dr. Friedrich Höfer und erklärt die Sitzung für eröffnet: Derselbe erstattet hierauf durch den Amtsleiter Stadtsecretär Fritz Hähnel folgende Mittheilung. Wie dem löblichen Gemeinderath ohnehin bekannt ist, wird demnächst eine Heimatkunde von Steyr, herausgegeben vom Herrn kk. Professor und Bezirksschul-Inspector Anton Rolleder erscheinen. Der genannte Herr Verfasser hat mir den Prospekt dieses Werkes mit dem Bemerken überreicht, daß er ein Exemplar der Stadtgemeinde Steyr für das städt. Archiv widme. Ich erlaube mir hievon dem löblichen
Gemeinderathe mit dem Antrage Mittheilung zu machen es möge das Erscheinen dieses historischen Werkes zur sehr erfreulichen Kenntniß genommen und dem Herrn Verfasser für die Widmung der Dank votirt werden. Wird zur erfreulichen Kenntniß genommen und einstimmig beschlossen dem Verfasser dieses Werkes für die Widmung den Dankschriftlich auszudrücken. - Z. 9664. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section. Referent Herr Sections-Obmann Gemeinderath Anton von Jäger. 1. Ignaz Brichta, Schlosser in der Waffenfabrik, Franziska Pokorny, Friseurin, Kaspar Rauscher, gewesener Kleidermacher ersuchen um Aufnahme in den Gemeinde Verband. Die Section beantragt, diesen Ansuchen und zwar bei den erstgenannten zwei Petenten gegen Erlag der Taxe, bezüglich des letzten unter Nachsicht der Taxe Folge zu geben. Einstimmig angenommen. - Z 8815, 7210, 3607 Ignaz Zohner, Schneidermeister ersucht um Verleihung des Bürgerrechtes. Wird einstimmig gemäß des Sectionsantrages
mit Nachsicht der Taxe Folge gegeben. - Z. 8815 2. Das Handelsgremium in Stadt Steyr und der Gewerbe-Verein des Steyrer IndustrieBezirkes haben gemeinsam eine Eingabe überreicht, deren Petit dahin geht, der Gemeinderath möge in einer gemeinsamen Petition an das hohe k.k. HandelsMinisterium dahin bittlich werden, das Hausir-Verboth für das Gebieth der Stadt Steyr zu erlassen wie ein solches für das Gebieth der Landeshauptstadt Linz bereits erlassen worden ist. (die Eingabe wird verlesen) Löblicher Gemeinderath der kk lf. Stadt Steyr Infolge der jahrelangen und immer mehr und mehr berechtigten Petitionen in Betreff der Einschränkung des Hausierhandels hat der oberoesterreichische Landtag in seiner Sitzung am 28. März 1892 unter anderen beschlossen die hohe Regierung aufzufordern den oft gräusserten gerechten Wünschen der Bevölkerung wegen Einschränkung des Hausierhandels endlich Rechnung zu tragen. Hierüber hat das hohe k.k. Handels Ministerium unterm 8. Oktober 1892 Zahl 38192 eröffnet, daß ein Gesetzentwurf über den Hausierhandel in den betheiligten k.k. Ministerien in Berathung stehe und daß für den Fall als sich das Zustandekom-
men des Gesetzes betreffend den Hausierhandel, wider Erwarten noch länger verzögern sollte in Erwägung ziehen wird, in wieweit den Wünschen nach Einschränkung des Hausierhandels inzwischen im Verordnungswege durch locale Hausier-Verbothe herbeigefuhren entsprochen werden könne, Auf Grund dieses Ministerial-Entschlusses wurde denn auch laut Verordnung des hohen k.k. Handels Ministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern und der Finanzen vom 16. April 1893 R.G.Bl. unter N°. 63 auf Grund des § 10 des Kaiserlichen Patentes vom 4. September 1852 R. G.Bl. N°. 252 und des § 5 der Vollzugsvorschrift zu demselben der Hausierhandel im Gebiethe der Landeshauptstadt Linz vom 1. Juni d. Js. ab untersagt. Es ist eine bekannte Thatsache, daß von den Nachtheilen des Hausierhandels in erster Linie jene Städte am empfindlichsten getroffen werden, in welchem die Bevölkerungsziffer und die Erwerbs-Verhältnisse starkem Wechsel unterliegen. Eine solche Stadt ist wie allbekannt die Stadt Steyr, für deren Bewohner die Betriebsund Erwerbsverhältnisse der oesterreichischen Waffenfabrik maßgebend sind.
So waren zum Beispiele in der ersten Hälfte der Achtziger Jahre die Erwerbsverhältnisse in Steyr infolge des geringen Geschäftsganges der Waffenfabrik oft sehr mißliche; der Arbeiterstand war ein sehr geringer, der allgemeine Consum war sehr zurückgegangen und litten die seßhaften kleinen Geschäftsleute auf das Empfindlichste, nur die Hoffnung auf baldigen besseren Erwerb hat sie damals bewogen auszuhalten, ihre Steuern und sonstigen Abgaben weiter zu bezahlen. Als dann Ende der achtziger Jahre die ErwerbsVerhältnisse in Steyr infolge der grossen Bestellungen der oesterreichischen Regierung und sodann auch der deutschen Regierung eine grosse Arbeiterzahl nach Steyr brachte und Handel und Gewerbe, wieder besseren Verdienst hatten, war Steyr von Hausierern namentlich an Samstagen und Sonntagen förmlich überschwemmt und man konnte diesem Unwesen trotz der anerkannten strengeren Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen seitens der StadtgemeindeVorstehung nur im geringen Masse eingeschränkt werden; einen Großtheil des Umsatzes rissen die Hausierer an sich und schädigten auf das Empfindlichste den kleinen seßhaften Handels- und Gewerbetreibenden. Seit Jahresfrist ist der Geschäftsumfang der Waffenfabrik wieder bedeutend zurückge-
gangen, die Erwerbsverhältnisse haben sich demgemäß wieder bedeutend verschlechtert. Nachdem nun in Steyr wieder weniger zu holen ist, kommen auch weniger Hausierer, der kleine Handels und Gewerbetreibende hat nun wieder das Nachsehen. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß demnächst wieder bessere Erwerbs- und Geschäfts-Verhältnisse in Steyr durch Erlangung grösserer Bestellungen seitens der Waffenfabrik eintreten, so ist es wohl an der Zeit Schritte zu thun, daß endlich einmal dem in Steyr so argfühlbaren Hausierwesen ein Ende gemacht werde. Das Handelsgremium im Vereine mit dem Gewerbe-Vereine erlaubt sich daher einen löblichen Gemeinderath zu ersuchen, in einer gemeinsamen Petition an das hohe k. k. Handels-Ministerium dahin bittlich zu werden. Das hohe k.k. Handels- Ministerium geruhe im Einvernehmen mit den hohen k.k. Ministerien des Innern und der Finanzen den Hausierverbot für das Gebieth der Stadt Steyr zu erlassen wie selbes für das Gebieth der Landeshauptstadt Linz bereits erlassen worden ist. Steyr am 12. Mai 1893 Unterschrift des Gewerbevereines. Handels Gremium in Stadt Steyr Franz Lang. F. Reitter. Vorstand Vorsteher.
Die Section beantragt: – Der löbliche Gemeinderath wolle dem Ansuchen des Handelsgremiums und des Gewerbe-Vereines Folge geben und die sofortige Ueberreichung einer Petition an das hohe k.k. Handels Ministerium um ehebaldige Erlassung des Hausierverbothes für das Gebieth der Stadt Steyr beschliessen wie selbes für das Gebieth der Landeshauptstadt Linz bereits erlassen worden ist. Der Herr Referent bemerkt, er habe dem SectionsAntrage das Wort, sofortige Ueberreichung beigefügt da eine möglichst baldige Erwirkung eines Hauserverbothes für Steyr deshalb umsomehr wünschenswerth sei weil zu besorgen ist, daß die Hausirer nach dem 1. Juni d.Js. als dem Tage an welchem das Hausir-Verboth in Linz in Kraft treten wird Steyr um so häufiger besuchen werden. Dieser Antrag wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 9287 II. Section Referent Herr Sections Obmann Gemeinderath Mathias Perz 3. Ueber Ansuchen der Brunnengemeinde Steyrdorf um Bewilligung eines Beitrages zur Neuherstellung des sogenannten rothen Brünnens beantragt die Section zu diesem Zwecke 200 fl aus Gemeindemitteln zu widmen. Einstimmig angenommen. - Z. 6713
4. Der Verein der Salzbürger und Oberoesterreicher in Wien ersucht um eine Unterstützung. Die Section beantragt hiefür 10 fl zu bewilligen. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z. 7099 5. Das städt. Kassaamt erstattet über die Geldgebahrung bei der Stadtkassa in den Monaten März und April 1893 folgende Berichte: Einnahmen im Monate März 1893 19.472 80 Kassarest vom Vormonat 2.866 15 Gesammt Einnahmen im März 1893 22.338 95 Ausgaben im Monate März 1893 13.606 88 1/2 Kasserest für den Monat April 1893 8.732 12 1/2 und betrugen bis inclusive März die gesammten Einnahmen 138.934 66 die do. Ausgaben 130.202 53 1/2 Städt. Kassaamt Steyr, am 31. März 1893 Hans Paarfusser Stadt Kassier V. Jandaurek Controlor. Einnahmen im Monate April 1893 8445 5 1/2 Kassarest vom Vormonat 8732 12 1/2 Gesammt Einnahmen im Monate April 1893 17.177 18 Ausgaben im Monate April 1893 14.860 20 1/2 Kasserest für den Monat Mai 1893 2316 97 1/2 und betrugen bis inclusive April 1893 Die gesammten Einnahmen 147.379 71 1/2 die d. Ausgaben. 145.062 74 Städt. Kassaamt Steyr, am 30. April 1893 Haus Paarfusser Stadtkassier. V. Jandaurek Controlor. Das Kassa-Journal wurde von den Herren G.R. Josef Turek und Mathias Perz geprüft und richtig befunden. Wird ohne Debatte genehmigend zur Kenntniß genommen. - Z 6883, 8932
6. Laut Bericht des städt. Kassaamtes ergab der 1. Frühjahrmarkt 1893 nach Abzug der erlaufenen Auslagen pr 123 fl 49 xr ein Reinerträgniß von 1158 fl 56 xr um 520 fl 66 xr weniger als im Vorjahre. Wird zur Kenntniß genommen. - Z 9185 7. Das Amt überreicht das Verzeichniß der uneinbringlichen Gemeinde-Umlagen pr 1892 pr 244 fl 29 xr mit dem Antrage, dieselben in Abschreibung zu bringen. Die Section hat dieses Verzeichniß geprüft und gefunden, daß die darin enthaltenen Gemeinde Umlagen thatsächlich nicht einbringlich sind daher dieselbe die Abschreibung derselben beantragt: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z. 9296. III. Section. Referent Herr Section Obmann Vicebürger meister Johann Redl. 8. Josef Jakubec, Gasthausbesitzer in Steyr Fabrikstrasse 40 ersucht um miethweise Ueberlassung eines Theiles der öffent. Parzelle 1393/2 zum Zwecke der Aufstellung eines Gartenhauses. Die von Herrn Bürgermeister einberufene Local-Commission sprach sich für die Gewährung des Ansuchens gegen Entrichtung eines jährlichen Miethzinses von 3 fl und unter der Bedingung aus, daß diese Pachtung jederzeit widerruflich ist. Im Falle des Widerrufes ist das Gartenhaus binnen 14 Tagen zu entfernen. Die Section beantragt dem Ansuchen unter diesen im Commissions-Protokolle angeführten Bedingungen Folge zu geben. Einstimmig angenommen. - Z. 7166
Die oesterreichische Waffenfabriks-Gesellschaft hat mit Eingabe vom 4. d. Mts. die Errichtung eines öffentlichen Weges von der Waffenfabriksarbeiter-ConsumFiliale über die bucklige Wiese gegen Aichet angeregt und sich bereits erklärt, den hiezu erforderlichen Grund unentgeldlich der Gemeinde abzutreten. Da dieser Gegenstand erst nach Bekanntgabe der Tagesordnung eingelangt ist, frägt der Vorsitzende ob der Gemeinderath hierüber gleich zu Rathe gehen und Beschluß fassen, das heißt ihn als dringlich behandeln wolle. Ueber Antrag des Gemeinderathes Turek wird die Dringlichkeit der Angelegenheit einstimmig anerkannt. Der Herr Referent berichtet hierauf weiter daß der Herr Bürgermeister eine Commission an Ort und Stelle einberufen, welche die Herstellung eines öffentlichen Weges von 3m Breite nach vorliegender Skizze beantragt. Die Kosten der Herstellung dieses Weges betragen nach dem vom städt. Bauamte gemachten Voranschlage ungefähr 400 fl. Die Section erlaubt sich den Antrag zu stellen, der löbliche Gemeinderath wolle zur Herstellung dieses Weges den hiezu erforderlichen Betrag von 400 fl bewilligen Einstimmig angenommen. - Z. 8803
IV. Section. Referent, Herr Sections Obmann Stellvertreter Gemeinderath Franz Lang. 9. Das Praesidium des I. Internationalen SamariterCongresses in Wien ladet zur Theilnahme zu dem am 8., 9. und 10. September 1893 tagende Samariterbunde ein. Die Section beantragt, diese Einladung dahin zu erledigen die Stadtvertretung begrüsse die Gründung des Samariterbundes mit lebhafter Freude, sehe vorläufig von Dele gierung zum I. Congresse ab u, ersuche um seinerzeitige Mittheilung der auf dem Congresse gefaßten Beschlüsse und Ausarbeitungen, um dann über den eventuellen Beitritt beschliessen zu können. Einstimmig angenommen. - Z 6566 10. Das Amt berichtet, daß die angestrebte 5 % Fructificirung des zur Leopold Pacher'schen Pfründen-Stiftung eingezahlten Stiftungs-Kapitales, ohne Erfolg geblieben ist, beantragt die Anlage dieses Kapitales in 4.2 % Notenrente und Genehmigung des entworfenen StiftbriefNachtrages. (Dieser wird vom Referenten verlesen) Die Section stellt den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle den Bericht des Amtes daß die versuchte 5% Fructifizirung der zur Leopold Pacher'schen Pfründen-Stiftung eingezahlten Schuldkapitales pr 11.550 fl erfolglos blieb, zur Kenntniß nehmen und den vom Amte ausgefertigten StiftbriefNachtrag betreffend die Fructifizirung
obigen Kapitales durch Ankauf 4.2 % Notenrenten genehmigen. Einstimmig angenommen. - Z 22617/1892 Der Herr Referent berichtet, daß die hochlöbliche kk. Statthalterei mit Erlass vom 15. d. Mts. Z. 7136 die Stadtgemeinde Vorstehung als Praesentanten der Dr. Josef von Pflügl'schen Stiftung zur ehethunlichen Aeusserung über das Gesuch des Gymnasialschülers Florian Hirtmayr um Gestattung der Cumulirung des ihm verliehenen Dr. Josef von Pflügl'schen Stipendiums jährl. 105 fl und des Dr. Leopold Anton und Maria Dierl'schen Stipendiums jährlicher 300 fl aufgefordert habe mit dem Bemerken, daß der oberoesterreichische LandesAusschuß sich für die Gewährung dieses Ansuchens ausgesprochen, hat. Der Herr Vorsitzende frägt, ob der Gemeinderath gewillt sei über diesen nicht auf der Tagesordnung stehenden Gegenstand gleich zu Rathe zu gehen und seinen Beschluß zu fassen, Nachdem die Dringlichkeit dieses Gegenstandes im Sinne des §. 15 der Geschäfts-Ordnung einstimmig anerkannt worden war berichtet der Herr Referent, daß dem Florian Hirtmayr im Jahre 1885 das Dr. Josef Pflügl'sche Stipendium als einzigem Bewerber verliehen worden ist, obwohl er weder nach Steyr noch nach Linz zuständig ist, wie im Stiftsbriefe gewünscht wird. Die Section habe sich daher zu dem Antrage geeinigt, sich dahin zu aeussern, es wolle aus dem vorerwähnten Gründe auf die Cumulirung
der bezeichneten Stipendium nicht eingegangen werden, da es sehr wahrscheinlich ist, daß sich gegenwärtig ein den Bestimmungen des Stiftbriefes des Dr. v. Pflügl'schen Stipendiums vollkommen entsprechenden Bewerber finden wird. Gemeinderath Kautsch unterstützt den Sectionsantrag auf wärmste er sei überhaupt gegen die Cumulierung von Stipendien, weil dadurch andere arme Schüler die Möglichkeit der Erlangung einer Unterstützung benommen wird und ersucht den Sectionsantrag einstimmig anzunehmen, Derselbe wird sonach einstimmig zum Beschlusse erhoben Z. 9496. Da sich Niemand mehr zum Worte meldet erklärt der Vorsitzende die Sitzung um 4 Uhr nachmittag für geschlossen. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer
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