suchsteller eine Gnaden-Pension monatlicher 50 fl ÖW. einstimmig bewilliget. - Z. 26 Praes. Das Amt beantragt den Kanzleigehilfen Friedrich Krottenau und den Polizeigehilfen Josef Dorfer zu definitiven Unterbeamten mit einem monatlichen Gehalte von 50 fl vom 1. Mai 1893 als zu ernennen und den städtischen Amtsdienern Bauer, Höhlinger und Fürst eine Personalzulage von monatlich 5 fl ab April 1893 zu gewähren. Diese Anträge werden gemäß des SectionsAntrages einstimmig angenommen. - Z 43 Praes. 2. Im Sinne der Kundmachung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr vom 11. Februar 1893 Z. 1510 fanden die diesjährigen Ersatzwahlen in den Gemeinderath der Stadt Steyr in den Tagen des 13, 15 und 17 März statt. Die Wahlakten wurden von den Wahlcommissionen der Stadtgemeinde Vorstehung versiegelt übergeben und von der Rechts-Section vollkommen unverletzt übernommen. Die Section unterzog die Wahlakte der nach § 38 des Gemeinde Statutes vorgeschriebenen Prüfung und berichtet hierüber folgendes: An der seitens des III. Wahlkörpers am 13. März d.Js. vorgenommenen Wahl
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