Giltigkeit dieser erwähnten Wahlen innerhalb des achttägigen Einspruchstermines keinerlei Einwendungen erhoben wurden und auch bei der Prüfung der Wahlakte keine Anstände sich ergaben, so beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath wolle die Wahl der vorangeführten Herren Gemeinderäthe gemäß §. 38 Abs. 3 des GemeindeStatutes bestätigen die Veröffentlichung des Gesammtresultates verfügen, das Amt beauftragen die gewählten Herren von ihrer bestätigten Wahl schriftlich in Kenntniß zusetzen und die constituierende Sitzung, sowie die Wahl des Vice-Bürgermeisters auf Sonntag den 9. April 1893 vormittags, 10 Uhr anberaumen. Der Antrag wird einstimmig angenommen und beschlossen dem ausgeschiedenen Gemeinderathe den Dank schriftlich zum Ausdrucke zu bringen. - Z 5024, 5161, 5316. 3. Laut Amtsberichtes vom 12. März d. Js. sind Mitglieder des Gemeinderathes in die ambulante Stellungs-Commission zu entsenden. Die Section beantragt in dieselbe die Herren Gemeinderäthe Georg Lintl und Josef Turek zu wählen. Einstimmig angenommen. - Z. 4981
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