durch den städtischen Amtsleiter Fritz Hähnel folgende Mittheilungen: a. die Ortsgruppe des deutschen Schul-Vereines für Steyr und Umgebung dankt für die in der letzten Gemeinderaths-Sitzung beschlossene Erhöhung des Jahresbeitrages Zur Kenntniß. - Z. 26459 b. Der hochlöbliche oberoesterr. Landes-Ausschuss hat laut Erlasses vom 28. December 1892 die vom Gemeinderathe der Stadt Steyr in der Sitzung am 16. December 1892 zur Deckung des Abganges im Gemeindehaushalte des Jahres 1893 unter anderem beschlossene Einhebung einer 60 % igen Umlage auf die direkten Steuern einschließlich der Staatszuschläge zur Erwerb- und Einkommensteuer, einer Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit 2 fl pr Hectoliter, sowie eines Verzehrungssteuerzuschlages von 30 % für die Consumtion von Wein, Obstmost und Fleisch genehmigt, weil das Bedürfnis nachgewiesen erscheint und gegen das Praeliminare keine Einwendung erhoben worden ist. Diese Genehmigung wurde bereits mit Kundmachung vom 31. December 1892 Zahl 26957 veroffentlicht. Zur Kenntniß. - Z 26957 c. Der kk. Stadtschulrath theilt mit Note vom
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