Ratsprotokoll vom 10. Februar 1893

Als Perceptionskosten wären nun bei Einhaltung der seinerzeitichen gemeinderäthlichen Bestimmung von den bei den Schrankenmauthämtern eingezahlten Beträgen an die Einnehmer und Schrankenzieher je 2 zusammen 4 % und von den für die gemannten abgefundenen Partheien eingeführten und gleich den bezahlten behandelten Spirituosen entfallenden Umlagen aber nur je 1/2 %, zusammen 1 % anzuweisen. Laut nebigen Ausweises wäre demnach zu 2 % zusammen 4 % der Betrag pr 25 fl 22 xr zu 1/2 % 1 % 12 25 daher zusammen an Perceptionskosten für Einbringung von gebrannten geistigen Flüssigkeiten ein Betragvon 37 fl 47 xr anzuweisen. Werden von dem eingezahlten Gesammt Netto Betrage pr 1112 fl Die gesammten hinauszuzahlenden Perceptionskosten abgezogen mit 37 fl 47 xr so verbleibt ein Reinertrag von 1074 fl 53 xr um 159 fl 83 xr weniger als in Jahre 1891 und um 249 fl 41 xr 1890 Steyr, am 20. Jänner 1893 Paarfusser, Jandaurek. Die Section beantragt diese Berichte zur Kenntniß zu nehmen und die Perceptionskosten in der in den Berichten bezeichneten Höhe zu bewilligen. Einstimmig angenommen. - Zahl 2075, 2076. 13. Das im Jahre 1892 aus dem Stadtgebiethe ausgeführte einheimische und fremde Bier betrug laut des vorliegenden Amtsberichtes 14.823 Hect 86 L und wurde hiefür an VerbrauchsUmlage der Betrag von 10.050 fl 6 xr rückvergütet. Zur Kenntniß. - Z. 2164

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